International Credit Mobility (ICM)/ Mobilit?t mit Partnerl?ndern

Erasmus+ Leitaktion 171

Mit dem neuen Erasmus+ Programm der Europ?ischen Union "Mobilit?t mit Partnerl?ndern" (Erasmus+ International Credit Mobility) ist eine finanzielle F?rderung durch Erasmus+ auch f¨¹r die Mobilit?t zu Lehrzwecken (STA, f¨¹r Lehrende) sowie zu Weiterbildungszwecken (STT, f¨¹r wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) an ausgew?hlten au?ereurop?ischen Partneruniversit?ten m?glich. Lehrende und Mitarbeiter*innen dieser ausgew?hlten Partneruniversit?ten k?nnen ebenfalls gef?rdert werden, insofern vertraglich vereinbart. 

Die Universit?t Paderborn kooperiert im Rahmen dieses Programmes mit den Partnerl?ndern Algerien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Israel, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Marokko, Togo und Tunesien und folgenden Partneruniversit?ten:

Algerien:
1. Djillali Liabes University of Sidi Bel Abbes (Chemie)

Argentinien:
1. Universidad Nacional de las Artes (Romanistik)
2. Universidad de Buenos Aires (Romanistik)

Bosnien und Herzegowina:
1. Universit?t Sarajevo (Wiwi/Recht, Theologie)
2. Universit?t Mostar (Anglistik/Amerikanistik)

Israel:
1. Bar-Ilan University, Ramat Gan (Philosophie)

Kamerun:
1. Universit¨¦ de Yaound¨¦ I (Germanistik)

Kenia:
1. Kenyatta University (Germanistik)

Kolumbien:
1. Universidad de Caldas (Romanistik)

Marokko:
1. Universit¨¦ Sidi Mohamed Ben Abdellah, Fes (Germanistik)
2. Universit¨¦ Mohammed V, Rabat (Germanistik)

Togo:
1. Universit¨¦ de Lom¨¦ (Germanistik)
2. Universit¨¦ de Kara  (Germanistik)

Tunesien:
1. Universit¨¦ de Carthage, Tunis (Germanistik)
2. Universit¨¦ de la Manouba, nahe Tunis (Germanistik und Romanistik)
3. Universit¨¦ de Gabes (Germanistik)
4. Universit¨¦ de Monastir (Germanistik)

 

F?rders?tze STA / STT:

Entsendeland Zielland   Betrag bis einschlie?lich 14. F?rdertag
des Aufenthalts
Betrag ab 15. F?rdertag des Aufenthalts
Deutschland Partnerland   180 Euro pro Tag 126 Euro pro Tag
Partnerland Deutschland   160 Euro pro Tag 112 Euro pro Tag

Zu diesen Tagess?tzen kommen Fahrtkosten in Abh?ngigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilit?t. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.

Die Mindestaufenthaltsdauer betr?gt f¨¹nf Tage und die maximale Aufenthaltsdauer 60 Tage. Bei einer Mobilit?t zu Lehrzwecken m¨¹ssen mindestens acht Stunden pro Woche unterrichtet werden.

Sonderf?rderung f¨¹r Lehrende und Mitarbeitende mit Schwerbehinderung

Auf Antrag erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ den finanziellen Mehrbedarf bis zu 10.000 € zus?tzlich zur regul?ren Erasmus+ F?rderung. Es erfolgt eine individulle Einsch?tzung der zu erwartenden Mehrkosten, die voraussichtlich w?hrend der Erasmus+ Mobilit?t bzw. im Gastland entstehen werden und nicht von anderen Kostentr?gern abgedeckt werden. Ber¨¹cksichtigt werden zum Beispiel Mehrkosten f¨¹r eine barrierefreie Unterkunft, Unterst¨¹tzung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien oder eine Begleitperson.

  • Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Die F?rderung kann nur f¨¹r ¨¹ber Erasmus+ finanziell gef?rderte Zeitr?ume beantragt werden
  • Diese Art der Sonderf?rderung bedarf eines ausf¨¹hrlichen Antrags auf Sonderf?rderung. Die Antragsunterlagen erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ im International Office. Der ausf¨¹hrliche Antrag muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim DAAD vorliegen.
  • Kopie des Behindertenausweises
  • Ablehnung anderer Kostentr?ger (Integrations?mter, Krankenkassen, Landschaftsverb?nde, Sozial?mter, Studentenwerk)
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Belege der entstanden Kosten (Flugtickets, Mietvertr?ge, Werkvertr?ge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ?.)

Bewerbung

F¨¹r Informationen zum Bewerbungsverfahren wenden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ sich bitte an Herrn Stefan Blecke.

Hinweis an die Redakteure: Der Inhalt enth?lt nicht erlaubte Elemente und wurde daher ausgeblendet.
Erasmus+ an der UPB

Dieses Projekt wird mit Unterst¨¹tzung der Europ?ischen Kommission finanziert. Die Verantwortung f¨¹r den Inhalt dieser Ver?ffentlichung tr?gt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht f¨¹r die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.