Kooperationen aufbauen und pflegen

Viele unserer Kooperationen mit Partnerhochschulen entstehen durch pers?nliche Kontakte und leben von Begegnungen unter Kollegen*innen. So haben in den vergangenen Jahren einige Dozenten*innen ihre Verbindungen zu Kollegen*innen an Universit?ten im Ausland f¨¹r neue Kooperationsvertr?ge nutzen k?nnen. Das International Office unterst¨¹tzt 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ beim Aufbau und der Pflege von Kooperationen zum Studierendenaustausch.

Anbahnungs- und Kontaktreisen zur Anbahnung und Pflege von Kooperationen, die dem Studierendenaustausch dienen, k?nnen aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung des Pr?sidiums der Universit?t Paderborn gef?rdert werden. Das N?here regelt die Leitlinie zur F?rderung von Ma?nahmen aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung.

Die wichtigsten Regelungen aus der Richtlinie (ma?geblich f¨¹r den Antrag ist der Wortlaut der Richtlinie):

Wie stelle ich einen Antrag auf F?rderung aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung? Der Antrag zur F?rderung aus dem Fonds f¨¹r Internationalsierung ist beim Leiter des International Office (weltweite Kooperationen) oder der Erasmus-Koordinatorin  einzureichen. Der Antrag kann per Mail eingereicht werden. die Best?tigung des*der Dekan*in kann als Mail beigef¨¹gt werden. Weitere begr¨¹ndende Unterlagen und Erl?uterungen sind im Regelfall nicht notwendig.

Welche Reisezwecke k?nnen gef?rdert werden? Kontaktherstellung mit Kooperationspartnern im Ausland, Verhandlung ¨¹ber einen Kooperationsvertrag mit Partnern im Ausland, Abstimmung von Curricula,  Weiterentwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen, Vertiefung bestehender gemeinsamer Programme mit Partnern im Ausland, Vorbereitung gemeinsamer F?rderantr?ge zur F?rderung des Studierendenaustauschs, Verl?ngerung, Erweiterung oder Beendigung eines Kooperationsvertrags, Unterzeichnung von Kooperationsvertr?gen oder Teilnahme an Unterzeichnungen. N?heres regelt die Richtlinie.

Welche Reisezwecke werden nicht gef?rdert? Forschungsvorhaben, Teilnahme an Konferenzen, Bibliotheks-, Archiv- und Museumsbesuche, Vorbereitung von Publikationen, Exkursionen, Studienreisen, Vortragsreisen. Beachten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ die Hinweise in der Richtlinie zur anteiligen F?rderung bei verschiedenen Reisezwecken.

Wer  darf einen Antrag stellen? ausschlie?lich Professor*innen der Universit?t Paderborn. 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ k?nnen auch f¨¹r Mitarbeitende einen Antrag stellen. Die Kenntnisnahme der*des Dekan*in ist immer erforderlich. N?heres regelt die Richtlinie.

Wer darf reisen? Alle Reisenden m¨¹ssen in einem vertraglichen Besch?ftigungsverh?ltnis mit der Universit?t Paderborn stehen und einen Dienstreiseantrag stellen k?nnen (also keine SHK, Lehrbeauftragten etc.). N?heres regelt die Richtlinie.

Wie viele Personen d¨¹rfen reisen? I.d.R. wird nur eine Person gef?rdert. Ausnahmen regelt die Richtlinie.

Wie hoch ist die F?rderung? au?erhalb des Erasmus-Raumes max. 2.500 Euro, innerhalb des Erasmus-Raumes (sowie f¨¹r Gro?britannien und die Schweiz) max. 1.000 Euro. N?heres regelt die Richtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden? Mind. 6 Wochen vor dem Aufenthalt.

Wie kalkuliere ich die Ausgaben f¨¹r die Reise? Zu den allgemeinen Bedingungen von Dienstreisen und zur Kalkulation von Auslandstagegeld und maximalen Hotelkosten informieren 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ sich bitte auf den Seiten der Reisekostenstelle. Sind die exakten Kosten noch nicht bekannt, k?nnen Kosten im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen f¨¹r Dienstreisen gesch?tzt werden. Nur beantragte Kosten werden auch bewilligt.

Welche Ausgaben k?nnen bewilligt werden? Alle nach dem Reisekostenrecht erstattungsf?higen Kosten k?nnen bewilligt werden. Es werden grunds?tzlich nur beantragte Kosten bewilligt. Eine Nachberechnung findet nicht statt! Achten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ darauf, Tagegelder (siehe Auslandstagegeld) richtig anzugeben und die H?chstgrenzen f¨¹r ?bernachtungen nicht zu ¨¹berschreiten. Ggf. sind eine Abstimmung mit der Reisekostenstelle und eine gesonderte Begr¨¹ndung im Antrag notwendig.

F?rderung von Kongress- und Vortragsreisen: Die Vorstellung der eigenen Forschungsergebnisse an ausl?ndischen Institutionen stellt ein wichtiges Instrument der fachlichen Vernetzung dar. Die Universit?t Paderborn f?rdert diese i.d.R. nicht unmittelbar. Der DAAD unterst¨¹tzt jedoch diese Art der Internationalen Mobilit?t. Erfolgreiche Antr?ge zur aktiven (Vortrag oder Poster) Teilnahme an Fachtagungen im Ausland werden mit Zusch¨¹ssen zu den Reisekosten, den Aufenthaltskosten und den Tagungsgeb¨¹hren unterst¨¹tzt, bei Vortragsreisen ins Ausland k?nnen Zusch¨¹sse zu den Reisekosten beantragt werden. Der DAAD informiert ¨¹ber das Programm. N?here Informationen zu der F?rderung und zum Antragsverfahren finden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in der Stipendiendatenbank des DAAD.

365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ wollen mit Ihren Partnern im Ausland ein Kooperationsprojekt durchf¨¹hren? Eine unmittelbare F?rderung durch die Universit?t Paderborn ist nur im Ausnahmefall m?glich. Der DAAD unterst¨¹tzt aber internationale Projekte mit Programmen der Projektf?rderung. Aller F?rderm?glichkeiten des DAAD finden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in der Projektf?rderdatnebank des DAAD.

 

 

Die Universit?t Paderborn kann digitale Kooperationsformen oder Blended Learning aus Drittmitteln und ¨¹ber Programme des DAAD unterst¨¹tzen.

Das International Office kann auf Anfrage die Bewirtung ausl?ndischer G?ste bezuschussen. Dies gilt ausschlie?lich f¨¹r G?stebewirtungen einzelner Besucher oder kleiner Besucherguppen im Rahmen der Pflege von Kooperationen (keine Konferenzen, Tagungen, Forschergruppen, Sommerschulen usw.)

Die kurzzeitige Unterbringung von G?sten im Rahmen der Anbahnung und Pflege von Kooperationen kann unter bestimmten Umst?nden aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung des Pr?sidiums der Universit?t Paderborn gef?rdert werden. Das N?here regelt die Leitlinie zur F?rderung von Ma?nahmen aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung.

Gr¨¹nde f¨¹r eine ?bernahme der Aufenthaltskosten durch die Universit?t Paderborn k?nnen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten im Partnerland oder an der Partnerinstitution (Anhaltspunkt f¨¹r die F?rderf?hig-keit: DAC-Liste ) oder auch ein herausgehobenes, hochschulweites Interesse an der Partnerschaft sein. ?ber die F?rderf?higkeit entscheidet der*die Vizepr?sident*in f¨¹r Wirtschafts- und Personalverwaltung im Einzelfall.

I.d.R. tr?gt jeder Partner in einer Kooperation seine Kosten selbst. Eine ?bernahme von Aufenthaltskosten der Partner erfolgt daher

  • a) ausschlie?lich im Ausnahmefall,
  • b) ist ausf¨¹hrlich zu begr¨¹nden und
  • c) ist auf die Unterbringungskosten vor Ort (Hotelkosten, ggf. ?F) beschr?nkt.

Antr?ge auf F?rderung des Aufenthalts von G?sten k?nnen nicht von den G?sten selber gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt ausschlie?lich ¨¹ber die Antragsteller. F¨¹r die Abrechnung sind die Erstattungsregeln des Landesreisekostengesetz NRW ma?geblich.

Antragsverfahren: mind. 6 Wochen vor dem Aufenthalt schriftlicher Antrag an das International Office (Formular). Die F?rderzusage erfolgt durch die Vizepr?sidentin / das Pr?sidium ¨¹ber das International Office. Das N?here regelt die entsprechende Leitlinie.

Jedes Jahr kommen zahlreiche Gastwissenschaftler zu Kooperations- und Forschungszwecken an die Universit?t Paderborn. Diese k?nnen im G?stehaus der Universit?t untergebracht werden. 

Fortbildungen zur Internationalisierung und andere Veranstaltungen zur Internationalisierung (z.B. Messen) k?nnen aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung des Pr?sidiums der Universit?t Paderborn gef?rdert werden. Das N?here regelt die Leitlinie zur F?rderung von Ma?nahmen aus dem Fonds f¨¹r Internationalisierung.

F?rderf?hig ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die die F?rderung der Internationalisierung zum Thema haben, prim?r Messen und Fortbildungen.

Die Teilnahme an Messen ist f?rderf?hig, wenn mehr als ein Fach bzw. eine Fakult?t der Universit?t Paderborn vertreten wird und

  • a) die Etablierung von Kontakten zum Studierendenaustausch zum Ziel hat oder
  • b) die Messe der Gewinnung von Studierenden dient und
  • c) die Universit?t Paderborn an einem Messestand vertreten ist oder
  • d) die Universit?t Paderborn auf andere Weise nachweislich als Studienstandort beworben wird.

Dar¨¹ber hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen f?rderf?hig wie

  • a) externen Fortbildungen, Tagungen und Kongressen, die die Internationalisierung von Hochschulen zum Thema haben, z.B. beim DAAD (Gemeint sind hier insbesondere Fortbildungen der DAAD-Akademie),
  • b) virtuellen Formaten, die Internationalisierung von Hochschulen zum Thema oder dem Austausch oder der Gewinnung von Internationalen Studierenden dienen (Teilnahme an virtuellen Messen, Webinaren etc.).

?ber die F?rderf?higkeit entscheidet die Vizepr?sidentin f¨¹r Wirtschafts- und Personalverwaltung im Einzelfall. Die Ma?nahme muss der Hochschule als Ganzes und nicht einzelnen F?chern oder Fakult?ten dienen.

F?rderberechtigte: Wissenschaftler*innen der UPB. Alle Teilnehmer*innen m¨¹ssen in einem vertraglichen Besch?ftigungsverh?ltnis mit der Universit?t Paderborn stehen und einen Dienstreiseantrag stellen k?nnen (also keine SHK, Lehrbeauftragten etc.). Das N?here regelt die Leitlinie.

Antragsverfahren: mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung schriftlicher Antrag an das International Office (Formular) Die F?rderzusage erfolgt durch die Vizepr?sidentin / das Pr?sidium ¨¹ber das International Office.

Exkursionen mit Studierendengruppen k?nnen unter folgenden Bedingungen unterst¨¹tzt werden:

  • Ziel: Exkursionen im Ausland, die einen interdisziplin?ren Charakter haben, prim?r der interkulturellen Verst?ndigung dienen und f¨¹r Studierende mehrerer F?cher offen sind
  • Gef?rdert werden ausschlie?lich Exkursionen ins inner- oder au?ereurop?ische Ausland. Exkursionen innerhalb Deutschlands sind nicht f?rderf?hig.
  • Es werden keine studentischen Reisen unterst¨¹tzt. F?derf?hig sind nur Exkursionen unter wissenschaftlicher Leitung.
  • Gef?rdert werden nur Exkursionen, die einen f?cher¨¹bergreifenden, interdisziplin?ren Charakter haben. Der interdisziplin?re Charakter ist deutlich darzustellen.
  • reine Blockseminare, die nicht den Charakter einer Exkursion (i.S. von Besichtigungen, Besuchen, interkulturellem Austausch usw.) haben, werden aus den Mitteln nicht gef?rdert.
  • Die Unterst¨¹tzung betr?gt bis zu 50 € pro Person innerhalb Europas (= Erasmus-Raum + Schweiz + GB)
  • Die Unterst¨¹tzung betr?gt 50 bis 100 € pro Person au?erhalb Europas (abh?ngig von Gesamtreisekosten und Reisedauer)
  • Es werden bis zu 20 eingeschriebene Studierende unterst¨¹tzt und eine Person als wissenschaftliche Leitung.
  • Die Studierenden m¨¹ssen an der Universit?t Paderborn eingeschrieben sein. Die wissenschaftliche Leitung muss in einem Arbeitsverh?ltnis mit der Universit?t Paderborn stehen.

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail unter Angabe

  • der (ungef?hren) Gesamtkosten nach Abzug aller anderen Zusch¨¹sse,
  • des (ungef?hren) verbleibenden Eigenanteils je Studierenden,
  • der genauen Zahl der Reisenden.

Die Abrechung erfolgt direkt ¨¹ber die Reisekostenstelle. Mit der Abrechung sind eine Teilnehmerliste und die Originalbelege einzureichen. Weitere Informationen zur Vorbereitung und Abrechung von Exkursionen finden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ auf den Seiten der Reisekostenstelle.

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