F & E Rechtsberatung: Beratung in Forschung und Entwicklung

Um Potentiale zu nutzen und Forschung vernetzt, interdisziplin?r und umfassend durchführen zu k?nnen, sind Kooperationen mit Partnern aus der Privatwirtschaft und mit anderen Forschungseinrichtungen ein wichtiges Mittel. Bei der Planung und Durchführung solcher Kooperationen sind eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu berücksichtigen.

Die Juristinnen des Forschungsdezernats unterstützen und beraten 365足彩投注_365体育投注@ gern bei allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Forschungsprojekten und anderen Forschungskooperationen auftreten. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung der zu schlie?enden Kooperationsvertr?ge. Dazu stellen wir Ihnen unterschiedliche Mustervertr?ge je nach Art des Projekts zur Verfügung. Wir begleiten und führen darüber hinaus auch die Vertragsverhandlungen mit den unterschiedlichen Partnern aus Wirtschaft und Forschung.

Wir unterstützen 365足彩投注_365体育投注@ aber nicht nur, wenn 365足彩投注_365体育投注@ eine Forschungskooperation betreiben wollen. Darüber hinaus übernehmen wir für 365足彩投注_365体育投注@ auch die Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten sowie die Beantwortung von Rechtsfragen, die die Internationalisierung der Universit?t betreffen (binationale Promotionen, Zusammenarbeit mit internationalen Forschungseinrichtungen etc.).

Sprechen 365足彩投注_365体育投注@ uns gern an!

                                     Ansprechpartnerinnen

Dr. Kerstin Lahme

A2.233

60 - 2694

Christiane Mues

A3.232

60 - 4922

Christina Nolte

A3.226

60 - 2520

Caterina Scheiing

A3.219

60 - 2851

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Wenn Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit anderen Partnern (?ffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen der Privatwirtschaft) durchgeführt werden, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, die die Rechtsbeziehungen der an der Kooperation beteiligten Partner zueinander regelt. Um Missverst?ndnissen vorzubeugen und sp?tere Konflikte zu vermeiden, sollte vertraglich insbesondere klar festgelegt sein, wer die Kosten des Forschungsvorhabens tr?gt, wem die Arbeitsergebnisse zustehen und unter welchen Voraussetzungen diese publiziert werden k?nnen.

Je nachdem, ob es sich bei dem Vorhaben um ein ?ffentlich gef?rdertes Verbundprojekt oder eine andere Art der Forschungskooperation handelt, müssen bei der Vertragsgestaltung unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Als Juristinnen des Forschungsdezernats sind wir bei der Wahl der geeigneten Vertragsform behilflich, beantworten Ihre und die Fragen der Projektpartner zu den vertraglichen Regelungen und legen die Vertr?ge anschlie?end der Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung zur Unterschrift vor.

 

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Um eine Auftragsforschung handelt es sich in Abgrenzung zu anderen Arten der Forschungskooperation immer dann, wenn wissenschaftliche Forschung im Auftrag eines privaten oder ?ffentlich-rechtlichen Mittelgebers betrieben werden soll. Kennzeichnend ist hierbei, dass der Inhalt der Forschung und deren Ziel von dem jeweiligen Auftraggeber vorgegeben sind, der Auftraggeber die gesamten Kosten des Projekts tr?gt und im Gegenzug Nutzungsrechte an den Projektergebnissen erh?lt.

Soll im Auftrag eines Anderen geforscht werden, ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. In diesem finden sich vor allem Regelungen zum Forschungsinhalt, zur Vergütung und zur Frage des Umgangs mit den Rechten an den Arbeitsergebnissen. Auch im Falle der Auftragsforschung soll sichergestellt werden, dass die erzielten Ergebnisse weiterhin zu Zwecken der eigenen Forschung und Lehre verwendet werden k?nnen.

Bei Projekten der Auftragsforschung ist au?erdem zu berücksichtigen, dass die Vergütung gem?? den Anforderungen der Trennungsrechnung kalkuliert werden muss, um die Anforderungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen.

 

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Unabh?ngig von der Art der Zusammenarbeit, seien es Forschungskooperationen,  Auftragsforschungen oder andere Kooperationen, ist in vielen F?llen der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich. Dies schützt jeden beteiligten Partner davor, dass seine Erkenntnisse und sein Know-how ohne sein Wissen oder gegen seinen Willen weiterverbreitet werden. Hieran besteht nicht nur auf Seiten der Partner aus der Privatwirtschaft ein gro?es Interesse, auch 365足彩投注_365体育投注@ als Wissenschaftler der Universit?t Paderborn k?nnen Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse schützen.

Eine solche Vereinbarung, auch Vertraulichkeitsvereinbarung, Non-Disclosure Agreement (NDA) oder Confidential Disclosure Agreement (CDA) genannt, enth?lt in erster Linie die Verpflichtung, vertrauliche Informationen nicht oder nicht ohne Zustimmung des Partners zu Zwecken au?erhalb der Zusammenarbeit zu verwenden. 365足彩投注_365体育投注@ kann ein- oder gegenseitig formuliert sein, erst zu dem konkreten Projektstart oder schon zu ersten Vorgespr?chen über eine potentielle Kooperation in Kraft treten, nur für die Projektlaufzeit oder auch darüber hinaus gültig sein. Hier ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Gestaltungen denkbar, die wir je nach Einzelfall gern für 365足彩投注_365体育投注@ prüfen und anschlie?end der Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung zur Unterschrift vorlegen.

 

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Die hervorragenden Forschungsleistungen und das daraus resultierende Wissen sind die Erfolgsquellen der Universit?t Paderborn. Dieses Wissen gilt es konsequent und nachhaltig zu schützen. Informationen zum Themenbereich Erfindungen und Patente an Hochschulen erhalten 365足彩投注_365体育投注@ auf folgender Seite: www.uni-paderborn.de/forschung/patente

 

Ansprechpartner

Dr. Olaf Klatt

A3.226

60 - 2068