Krankenversicherung

Um in Deutschland leben zu k?nnen, ben?tigen sowohl 365足彩投注_365体育投注@ als auch Familienmitglieder, die 365足彩投注_365体育投注@ m?glicherweise begleiten, eine Krankenversicherung.

Es gibt sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen in Deutschland. Ob für 365足彩投注_365体育投注@ eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung in Frage kommt, h?ngt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine Erkl?rung der Unterschiede finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungsgesellschaften ist recht gro?. Die Website von EURAXXES Germany bietet einen guten ?berblick über die verschiedenen Anbieter.

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ einen Arbeitsvertrag mit der Universit?t Paderborn haben, besteht Sozialversicherungspflicht und damit die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung in Deutschland. Dies gilt auch für begleitende Familienmitglieder.

Ein Verbleiben in der Krankenversicherung des Heimatlandes kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Deutschlandaufenthalt handelt und arbeitsrechtliche Bindungen zu einem Arbeitgeber im Heimatland bestehen, zum Beispiel ein ruhendes Besch?ftigungsverh?ltnis mit Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz im Heimatland. In diesen F?llen erhalten 365足彩投注_365体育投注@ von Ihrer heimischen Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbeh?rde einen Vordruck mit der Nummer 1 oder 101.
Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen 365足彩投注_365体育投注@ den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen.

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenversicherungen. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ dazu die Informationen. Da 365足彩投注_365体育投注@ Ihre gesetzliche Krankenversicherung frei w?hlen k?nnen, kann es sich lohnen, die Krankenkassenleistungen miteinander zu vergleichen. Sollten 365足彩投注_365体育投注@ keine gesetzliche Krankenkasse w?hlen, werden 365足彩投注_365体育投注@ von der Universit?t automatisch gesetzlich versichert.

Hinweise für EU-/EWR-Bürger*innen:

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ w?hrend eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) und 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ sich für einen l?ngeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich und ihre Familienangeh?rigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Bei einem Stipendium ohne Abschluss eines Arbeitsvertrages ist man in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Allerdings müssen 365足彩投注_365体育投注@ für die erfolgreiche Beantragung eines Aufenthaltstitels nachweisen, dass 365足彩投注_365体育投注@ eine in Deutschland anerkannte Krankenversicherung besitzen!

Je nach Herkunftsland, vorheriger Krankenversicherung und Stipendiengeber kommen hier verschiedene M?glichkeiten in Frage:

(1) Ggf. Anerkennung der Krankenversicherung aus dem Heimatland
Weil Deutschland mit den Mitgliedsl?ndern der Europ?ischen Union, des EWR und weiteren Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ist es unter Umst?nden m?glich, dass Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird. Am besten fragen 365足彩投注_365体育投注@ bei Ihrer Krankenkasse im Heimatland nach und lasse sich ggf. schriftlich best?tigen, dass der Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht. Die Anerkennung erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

(2) Abschluss einer Krankenversicherung des Stipendiumgebers
Einige Stipendiengeber wie zum Beispiel der DAAD bieten spezielle Krankenversicherungen für ihre Stipendiaten oder für Stipendiaten von Partnerorganisationen. Am besten informieren 365足彩投注_365体育投注@ sich deshalb direkt beim Stipendiengeber, ob diese M?glichkeit besteht. Ihr Stipendiengeber kann Ihnen ggf. auch eine passende Krankenversicherung empfehlen.

(3) Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Falls Ihr Versicherungsschutz aus dem Heimatland nicht ausreichend ist und Ihr Aufenthalt in Deutschland l?nger als 6 Wochen dauert, müssen 365足彩投注_365体育投注@ eine zus?tzliche Versicherung abschlie?en. (Eine Reisekrankenversicherung ist nicht geeignet. 365足彩投注_365体育投注@ deckt nur die spezifischen Gesundheitsrisiken w?hrend der Reise ab, stellt aber keinen ausreichenden Versicherungsschutz für Ihre T?tigkeit in Deutschland dar!)

Für Forschende, die nicht an der Universit?t Paderborn angestellt sind und zuvor nicht in Deutschland oder einem Land versichert waren, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, besteht die M?glichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschlie?en. Einige Versicherungsunternehmen bieten spezielle Tarife für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit begrenzten Forschungsaufenthalten an.

Damit Ihre Krankenversicherung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis anerkannt wird, muss sie einen gleichwertigen Schutz bieten, wie eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Bitte prüfen 365足彩投注_365体育投注@ deshalb immer genau, welche Leistungen die jeweilige Krankenversicherung deckt! Da viele Versicherungsunternehmen eine Reihe unterschiedlicher Tarife anbieten, sollten 365足彩投注_365体育投注@ beim Abschluss au?erdem darauf achten, dass 365足彩投注_365体育投注@ den passenden Tarif für Ihren Aufenthalt gew?hlt haben. Einige Tarife haben zum Beispiel eine maximale Versicherungsdauer, sind nicht verl?ngerbar oder k?nnen nur vor oder kurz nach der Einreise abgeschlossen werden. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ auch, dass bei einigen neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungen für bereits diagnostizierte Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz besteht und es Wartezeiten für Schwangerschaftsbehandlungen gibt. Darüber hinaus werden i.d.R. die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen nicht übernommen.

Eine ?bersicht über die verschiedenen Krankenversicherungstarife für Gastwissenschaftler*innen ohne Arbeitsvertrag bzw. für Stipendiat*innen finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Webseite von Euraxess.

 

Hinweise für EU-Bürger*innen:

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ w?hrend eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) und 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ sich für einen l?ngeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich und ihre Familienangeh?rigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

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