Visum/Aufenthaltstitel für Familienangeh?rige

Je nach Staatsangeh?rigkeit ben?tigt auch Ihre Familie ein Visum für die Einreise.

Auf der Seite des Ausw?rtigen Amts finden 365足彩投注_365体育投注@ eine ?bersicht über die L?nder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht.

Falls 365足彩投注_365体育投注@ bzw. Ihre Familienmitglieder ein Visum ben?tigen, empfiehlt es sich, die Antr?ge für 365足彩投注_365体育投注@ und Familienangeh?rige gleichzeitig zu stellen. Dies gilt i.d.R. auch, wenn Ihre Familie erst sp?ter einreisen m?chte, da die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann. Am besten vereinbaren 365足彩投注_365体育投注@ so früh wie m?glich einen Termin und erkundigen sich, welche Unterlagen 365足彩投注_365体育投注@ vorlegen müssen.

Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Falls Ihre Familienangeh?rigen mit- bzw. nachreisen, ben?tigen 365足彩投注_365体育投注@ ggf.

  • für Ihre*n Ehepartner*in das Original der Heiratsurkunde und eine beglaubigte deutsche ?bersetzung
  • für Ihr/e Kind/er die Geburtsurkunde und eine beglaubigte deutsche ?bersetzung der Geburtsurkunde

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ Staatsangeh?rige*r der EU oder des Europ?ischen Wirtschaftsraums und Arbeitnehmer*in in Deutschland sind, ben?tigen Ihre Familienangeh?rigen, die selbst Staatsangeh?rige eines EU- oder EWR-Staats sind, weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen l?ngeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig. Nach ihrer Einreise müssen Ihre Familienglieder sich ebenfalls beim Einwohnermeldeamt der Stadt anmelden.

Staatsangeh?rige der Schweiz und ihre Familienangeh?rigen genie?en ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. 365足彩投注_365体育投注@ müssen jedoch eine spezielle (rein deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Ausnahme betrifft Familienangeh?rige von EU- und EWR-Bürger*innen, die selbst weder Unions-, EWR-Bürger*innen oder Schweizer*innen sind: Ob ein Visum für die Einreise erforderlich ist oder nicht, richtet sich nach den Bestimmungen, die für Personen mit der jeweiligen Nationalit?t gelten. Eine Ausnahme gilt, wenn sie einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates der EU oder des EWR besitzen.

Da es einige weitere Ausnahmen bzw. Regulierungen gibt, beispielsweise für Familienangeh?rige von Studierenden, informieren 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte vorher bei den zust?ndigen Beh?rden, welche Regeln für 365足彩投注_365体育投注@ gelten. Weitere Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Ehegatten und minderj?hrige, ledige Kinder eines internationalen Wissenschaftlers bzw. einer internationalen Wissenschaftlerin k?nnen eine Aufenthaltserlaubnis aus famili?ren Gründen erhalten.

Voraussetzungen:

  • 365足彩投注_365体育投注@ (bzw. die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll) müssen einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen
  • Es muss ausreichender Wohnraum für die Familie zur Verfügung stehen
  • Dies müssen 365足彩投注_365体育投注@ durch einen Mietvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl und der H?he der monatlichen Kosten nachweisen.
  • Der Lebensunterhalt der Familie muss gesichert sein
  • 365足彩投注_365体育投注@ müssen Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine aktuelle Arbeitgeberbest?tigung, aus der Art und Dauer des Besch?ftigungsverh?ltnisses hervorgehen, sowie einen Arbeitsvertrag vorlegen.

Wenn die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, einen Aufenthaltstitel für Forschende (§20) hat oder Inhaber*in einer Blauen Karte EU (§19a) ist müssen die Familienmitglieder keine Deutschkenntnisse nachweisen.

N?here Auskünfte erteilt die deutsche Auslandsvertretung oder die Ausl?nderbeh?rde.

Der Aufenthaltstitel für Familienangeh?rige berechtigt i.d.R. auch zur Ausübung einer Erwerbst?tigkeit.

Detaillierte Informationen zum Familiennachzug finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

und auf der Website der Stadt Paderborn: