Finanzielle Unterstützung für Familien

M?glicherweise haben 365足彩投注_365体育投注@ Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Kinder- und Elterngeld.

Kindergeld

Die H?he des monatlich gezahlten Kindergeldes bemisst sich nach der Anzahl der Kinder. Für das erste und das zweite Kind wird jeweils ein Betrag von 204 Euro ausbezahlt, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind werden pro Kind 235 Euro gezahlt (Stand Januar 2019).

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich bei der jeweils zust?ndigen Familienkasse eingereicht werden.

Weitere Infos zum Kindergeld finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Elterngeld

Das Elterngeld f?ngt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es betr?gt 65 - 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, h?chstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Seit dem 01.01.2015 kann das Elterngeld in dieser Form als so genanntes "Basiselterngeld" von Vater und Mutter für eine Dauer von l?ngstens 14 Monaten bezogen werden. Dabei k?nnen die Eltern des Kindes den Zeitraum des Bezugs untereinander frei aufteilen. Ein Elternteil kann für h?chstens 12 Monate Elterngeld beanspruchen.

Das Elterngeld muss schriftlich bei den jeweils zust?ndigen Elterngeldstellen der Bundesl?nder beantragt werden.

Die Kontaktdaten für den Kreis Paderborn finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Quelle und weitere Informationen: Euraxess

Falls 365足彩投注_365体育投注@ Fragen haben oder Unterstützung ben?tigen, hilft Ihnen das FamilienServiceBüro der Universit?t Paderborn gerne weiter.

Bürger*innen der Europ?ischen Union, des Europ?ischen Wirtschaftsraums und der k?nnen in Deutschland i.d.R. Elterngeld und Kindergeld beantragen, wenn sie in Deutschland erwerbst?tig sind oder, falls sie nicht erwerbst?tig sind, in Deutschland wohnen.

Kindergeld

Dauerhaft in Deutschland wohnende Ausl?nder k?nnen Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Staatsangeh?rige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Kosovos, Marokkos, Serbiens, Montenegros, Tunesiens und der Türkei k?nnen auf der Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen Kindergeld erhalten. 365足彩投注_365体育投注@ müssen dafür in Deutschland als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer arbeitslosenversicherungspflichtig besch?ftigt sein.

Elterngeld

Bürger*innen aus Nicht-EU-L?ndern haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbst?tigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Kein Elterngeld erhalten ausl?ndische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen H?chstzeitraum besitzen.