Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Falls 365足彩投注_365体育投注@ Ihren Aufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrages verbringen, werden 365足彩投注_365体育投注@ als versicherungspflichtiger Besch?ftigter grunds?tzlich in alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung miteinbezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils ungef?hr die H?lfte der Beitr?ge, die insgesamt ca. 40 % des Bruttogehaltes ausmachen. Die Beitr?ge zur Unfallversicherung werden allein vom Arbeitgeber getragen. Nach Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse werden die erforderlichen Schritte durch die Universit?t Paderborn bzw. durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) vorgenommen.

Nach der Anmeldung erhalten 365足彩投注_365体育投注@ vom Tr?ger der Rentenversicherung Ihre Versicherungsnummer. Für die Zahlung der Beitr?ge ist Ihr Arbeitgeber, also die Universit?t Paderborn, verantwortlich. Die Beitr?ge werden automatisch bei jeder Gehaltszahlung einbehalten.

Bei Fragen und Unklarheiten z.B. im Hinblick auf Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status an der Universit?t Paderborn kontaktieren 365足彩投注_365体育投注@ bitte die Personalabteilung.

Das deutsch System der Sozialversicherung umfasst:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ einen Arbeitsvertrag mit der Universit?t Paderborn haben, besteht Sozialversicherungspflicht und damit die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung in Deutschland. Dies gilt auch für begleitende Familienmitglieder.

Ein Verbleiben in der Krankenversicherung des Heimatlandes kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Deutschlandaufenthalt handelt und arbeitsrechtliche Bindungen zu einem Arbeitgeber im Heimatland bestehen, zum Beispiel ein ruhendes Besch?ftigungsverh?ltnis mit Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz im Heimatland. In diesen F?llen erhalten 365足彩投注_365体育投注@ von Ihrer heimischen Krankenversicherung oder Sozialversicherungsbeh?rde einen Vordruck mit der Nummer 1 oder 101.
Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen 365足彩投注_365体育投注@ den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen.

In Deutschland gibt es private und gesetzliche Krankenversicherungen. Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ dazu die Informationen. Da 365足彩投注_365体育投注@ Ihre gesetzliche Krankenversicherung frei w?hlen k?nnen, kann es sich lohnen, die Krankenkassenleistungen miteinander zu vergleichen. Sollten 365足彩投注_365体育投注@ keine gesetzliche Krankenkasse w?hlen, werden 365足彩投注_365体育投注@ von der Universit?t automatisch gesetzlich versichert.

Hinweise für EU-/EWR-Bürger*innen:

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ w?hrend eines kurzfristigen Aufenthalts (z.B. Besuch einer Tagung) im EU-Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, gilt Ihre Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) und 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Wenn 365足彩投注_365体育投注@ sich für einen l?ngeren Aufenthalt, zum Beispiel für eine Gastprofessur oder einen Forschungsaufenthalt, in Deutschland befinden und in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 aus. Damit k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich und ihre Familienangeh?rigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden.
Detaillierte Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist Teil des Sozialversicherungssystems. Dieses System schützt Versicherte und deren Familie, wenn die Erwerbsf?higkeit gef?hrdet oder vermindert ist und wenn sie aufgrund von Alter oder Tod endet.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die H?lfte der Beitr?ge für die Rentenversicherung, die Angestellten die andere H?lfte.
Unter bestimmten Voraussetzungen erwerben 365足彩投注_365体育投注@ durch Ihre Zahlungen entweder einen Anspruch auf eine sp?tere Rente oder 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen sich, wenn dies nicht der Fall ist, Ihre Beitr?ge zurückerstatten lassen.
Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Zus?tzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Betriebsrentensysteme. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ im deutschen ?ffentlichen Dienst arbeiten, schreibt der Tarifvertrag vor, dass 365足彩投注_365体育投注@ in einer Betriebsrenteneinrichtung (Zusatzversorgungskasse) versichert sind. Normalerweise meldet die Universit?t Paderborn ihre Angestellten bei der Pflichtversicherung VBLklassik an. Für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gibt es gesonderte Regelungen. Mehr Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Weitere Informationen:

Die Arbeitslosenversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen und bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen. Personen, die unmittelbar vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig besch?ftigt waren, haben Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Vorherige Besch?ftigungszeiten aus den EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz k?nnen eventuell berücksichtigt werden. Inwieweit die Beitragszeiten von Deutschland von der Arbeitslosenversicherung in anderen L?ndern anerkannt werden, müssen 365足彩投注_365体育投注@ im jeweiligen Land in Erfahrung bringen. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ in ein Land zurückkehren, dass kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, ist es nicht m?glich, dort deutsches Arbeitslosengeld zu beziehen. Die Beitr?ge k?nnen auch nicht zurückgezahlt werden.
Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Gehalt abgeführt. In der Regel bezahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Beitr?ge je zur H?lfte.
Quelle und weitere Informationen: Euraxess

Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ auch auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Die Unfallversicherung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen und hat v.a. die Aufgabe, 365足彩投注_365体育投注@ im Falle von Arbeitsunf?llen abzusichern. Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung tr?gt der Arbeitgeber.
Im Falle eines Dienstunfalls – dazu geh?ren zum Beispiel auch Unf?lle w?hrend einer Dienstreise oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Ihrer Dienststellte – sollten 365足彩投注_365体育投注@ diesen m?glichst zeitnah melden. Informationen dazu finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für private Unf?lle. Je nach Herkunftsland und Art der Forschungst?tigkeit kann es sein, dass auch die gesetzliche Unfallversicherung des Heimatstaats w?hrend des Deutschlandaufenthalts nicht weitergilt. Informationen zum Abschluss einer zus?tzlichen privaten Unfallversicherung und weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Die Pflegeversicherung wird automatisch mit der Krankenversicherung abgeschlossen. 365足彩投注_365体育投注@ hilft Menschen, die pflegebedürftig sind und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die Beitr?ge zur Pflegeversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dabei übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die H?lfte der Beitr?ge für die Pflegeversicherung, die Angestellten die andere H?lfte. Die Beitr?ge k?nnen nicht zurückerstattet werden.
Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Rentenversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn 365足彩投注_365体育投注@ mit einem Arbeitsvertrag an der Universit?t Paderborn arbeiten.

Darüber hinaus k?nnen optional weitere Versicherungen abgeschlossen werden, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung oder eine Berufsunf?higkeitsversicherung. Vor allem der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist in Deutschland sehr üblich. 365足彩投注_365体育投注@ bezahlt den Schaden, der Dritten durch das unbeabsichtigte Handeln des Versicherten entstanden ist. Weitere Informationen zu optionalen Versicherungen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.