Aufenthaltstitel für internationale Wissenschaftler*innen

Da das Visum nur zur Einreise und zu kurzfristigen Aufenthalten berechtigt, ben?tigen 365足彩投注_365体育投注@ bei Aufenthalten, die l?nger als 90 Tage dauern, eine Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend müssen 365足彩投注_365体育投注@ rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums beim lokalen Ausl?nderbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Karte erteilt. Hierfür ist die Ausl?nderbeh?rde zust?ndig, in deren Zust?ndigkeitsbereich 365足彩投注_365体育投注@ Ihren Hauptwohnsitz nehmen wollen bzw. schon haben.
Auch Staatsangeh?rige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen l?ngeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Der Antrag sollte so früh wie m?glich gestellt werden, jedoch erst, nachdem 365足彩投注_365体育投注@ sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben.
Das Formular zur Beantragung finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Website der Stadt Paderborn unter ?Downloads, Link und Formulare“.

Eine Ausnahme gilt für Staatsangeh?rige von EU/EWR-Staaten: 365足彩投注_365体育投注@ ben?tigen keine Aufenthaltserlaubnis, sondern melden ihren Wohnsitz einfach innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug bei der Stadt an.

Zur Info: Die Zust?ndigkeit der Mitarbeiter*innen der Ausl?nderabteilung der Stadt Paderborn richtet sich jeweils nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Antragsteller*innen.

Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden 365足彩投注_365体育投注@ z.B. hier.

Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@: Die Informationen auf dieser Webseite stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen nicht die Auskunft von Fachleuten ersetzen, sondern geben nur einen ersten ?berblick über das Thema. Bitte lassen 365足彩投注_365体育投注@ sich bei der Auslandsvertretung oder beim lokalen Ausl?nderbüro beraten.

I.d.R. werden folgende Dokumente ben?tigt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Gültiger Pass (bitte achten 365足彩投注_365体育投注@ darauf, dass dieser mindestens 3 Monate über das Ende Ihrer geplanten Aufenthaltsdauer hinaus gültig ist)
  • Biometrisches Passfoto (bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ die Passbildvorgaben des Ausw?rtigen Amtes)
  • ggf. Einladungsschreiben der Fakult?t, Arbeitsvertrag etc.
  • Nachweis einer in Deutschland anerkannten Krankenversicherung (Best?tigung der Krankenkasse)
  • ggf. Nachweis der gesicherten Finanzierung
  • Für Promotionsstudierende: aktuelle Studienbescheinigung
  • Für Ehepartner / Kinder: Heirats- und Geburtsurkunden im Original und in deutscher oder englischer ?bersetzung mit Beglaubigung
  • Für Kinder: aktuelle Schulbescheinigungen (der deutschen Schule)
  • Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
  • Die Gebühren für eine Aufenthaltserlaubnis betragen:  Ersterteilung bis zu einem Jahr: 100,00 EUR, Ersterteilung von mehr als einem Jahr:     100,00 EUR,  Verl?ngerung bis zu drei Monaten: 96,00 EUR, Verl?ngerung von mehr als drei Monaten: 93,00 EUR (Gebührenerlass: Wenn 365足彩投注_365体育投注@ von einer deutschen F?rderorganisation ein Stipendium aus ?ffentlichen Mitteln erhalten (z.B. der Alexander von Humboldt-Stiftung oder des DAAD), müssen 365足彩投注_365体育投注@ weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren bezahlen.) Quelle

Je nach Aufenthaltszweck gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel, die mit unterschiedlichen Rechten verbunden sind.

Eine detaillierte ?bersicht finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Webseite von Euraxess Germany.

Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@  auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlichte (BAMF).

Zum 1. M?rz 2020 ist in Deutschland das Fachkr?fteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, welches den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkr?ften aus Drittstaaten nach Deutschland erweitert. Die derzeit geltenden Regelungen für Fachkr?fte mit Hochschulabschluss werden unter dem Fachkr?fteeinwanderungsgesetz weitergeführt und zum Teil erleichtert. Die Aufenthaltstitel für mobile Forschende werden nicht mehr wie bisher in § 20ff., sondern in § 18d, 18e und 18f geregelt. Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern erl?utern die Neuerungen des Fachkr?fteeinwanderungsgesetzes.(Quelle: Eu

Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einige Wochen dauern. Sollte Ihr Aufenthaltstitel in diesem Zeitraum ablaufen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein vorl?ufiges Ersatzpapier, das in der Regel 3 Monate gültig ist.

Informationen der Ausl?nderabteilung der Stadt Paderborn zum elektronischen Aufenthaltstitel finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

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Um 365足彩投注_365体育投注@ bestm?glich beraten zu k?nnen, bitten wir 365足彩投注_365体育投注@, sich über dieses Online-Formular bei den Welcome Services anzumelden.