?nderungen zum Verfahren der Visumbeantragung

Ab dem 10. Juni 2022 k?nnen?folgende Personenkreise bei?dem?Chinese?Visa?Application?Service?Center?in?Berlin ein entsprechendes Visum beantragen:

1. Die Antragsteller, die von?zentralen Regierungs- und Staatsbeh?rden?in Beijing, ?mtern?für ausw?rtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten?auf Provinzebene,?staatseigenen Unternehmen?auf zentraler Ebene und den autorisierten?st?dtischen??mtern?für ausw?rtige Angelegenheiten?zu einem China-Besuch eingeladen sind, und ein von der einschl?gigen Beh?rde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen k?nnen. ?

2. Die Antragsteller, die Berufst?tigkeit in China wieder aufnehmen bzw. aufnehmen?und?gültige Arbeitserlaubnisse wie ?Foreigner’s Work Permit“?oder ?Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“?vorweisen k?nnen.

Auch die Familienangeh?rigen der oben Genannten?(einschlie?lich der?bereits in China arbeitenden Ausl?nder) k?nnen mit einer Verwandtschaftsbescheinigung?ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum?beantragen. Die Kategorie ?Familienangeh?rige“?bezieht?sich auf?Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern.

3. Die Antragsteller, die mit chinesischen Staatsbürgern?verwandt bzw. mit Ausl?ndern?mit unbefristeter?Aufenthaltsgenehmigung?in China verwandt sind?und?eine Verwandtschaftsbescheinigung?sowie?weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen k?nnen. In?diesem Fall fallen unter die?Kategorie ?Familienangeh?rige“?Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Gro?eltern?und Enkelkinder.

Alle oben genannten Antragsteller?sind verpflichtet, vor der Einreise mit einem von China oder der WHO zugelassenen Anti-Covid-Impfstoff geimpft zu werden.