Was sind "amtlich beglaubigte" Unterlagen?

Für die Bewerbung an der Universit?t Paderborn ist es notwendig, dass 365足彩投注_365体育投注@ amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse einreichen.

Bei amtlich beglaubigten Kopien handelt es sich um Kopien, die zusammen mit dem Originalzeugnis einer ?ffentlichen bzw. staatlichen Beh?rde oder einem Notar vorgelegt wurden. Die Beh?rde oder der Notar best?tigt auf der Kopie, dass diese dem Original entspricht und best?tigen dies mit einem Stempel mit Emblem. Der Beglaubigungsvermerk muss auf Deutsch, Englisch, oder Franz?sisch erfolgen.

Achtung: Wenn ein beglaubigtes Zeugnis nochmal kopiert oder gescannt wird, gilt es nicht mehr als beglaubigt!


Im Folgenden eine ?bersicht:

  Akzeptiert Nicht akzeptiert
Originalzeugnis*          X  
Kopie mit dem Originalvermerk einer ?ffentlichen Einrichtung (auf Deutsch, Englisch oder Franz?sisch), mit Stempel/Emblem          X  
Einfache Kopie des Originalzeugnisses            X
Einfache Kopie einer beglaubigten Kopie            X
PDF einer beglaubigten Kopie            X
Handyfoto einer beglaubigten Kopie            X
Einfacher Computerausdruck            X
Beglaubigungsvermerk in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch, Franz?sisch            X
Beglaubigungsvermerk durch einen ?bersetzer**                   X
Beglaubigungsvermerk durch eine nicht-staatliche Stelle***            X
Ohne Beglaubigungsvermerk oder Beglaubigungsvermerk nicht lesbar            X
Ursprünglich zusammengeheftete Beglaubigungen sind/wurden getrennt              X

 *  Um das Risiko zu reduzieren, dass ihre Originaldokumente auf dem Postweg verloren gehen, empfehlen wir beglaubigte Kopien einzureichen.

** Die ?bersetzung des Originalzeugnisses darf vom ?bersetzer beglaubigt werden, nicht jedoch das Originalzeugnis selbst.

*** Auch Beglaubigungen von allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) werden nicht akzeptiert (Ausnahme: AStA der Universit?t Paderborn).