Neu­wahl der Pr?­si­den­tin/des Pr?­si­den­ten - ?f­fent­li­che Hea­rings im Au­di­to­ri­um ma­xi­mum

Die ?ffentlichen Hearings finden am 23. Januar von 9 bis 18 Uhr im Auditorium maximum statt. Hier werden sich die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt pers?nlich vorstellen. Zu den ?ffentlichen Hearings sind alle Interessierten herzlich willkommen.
 
Zeitlicher Ablauf:
 
9 Uhr bis ca. 10.30 Uhr:              Prof. Dr. Jutta Emes
 
11 Uhr bis ca. 12.30 Uhr:            Prof. Dr. J?rg Müller-Lietzkow
 
Mittagspause bis 13.45 Uhr
 
14 Uhr bis ca. 15.30 Uhr:            Prof. Dr. Birgit Riegraf
 
16 Uhr bis ca. 17.30 Uhr:            Prof. Dr. Stefan Wehner
 

Die achtk?pfige Findungskommission der Universit?t Paderborn, bestehend aus Mitgliedern des Hochschulrats und des Senats, unter Leitung der Hochschulratsvorsitzenden Dr. Dagmar Simon, hat am 10. Januar der Hochschulwahlversammlung die folgenden vier Bewerberinnen und Bewerber zur Einladung empfohlen: Prof. Dr. Jutta Emes (Bauhaus-Universit?t Weimar), Prof. Dr. J?rg Müller-Lietzkow, Prof. Dr. Birgit Riegraf (beide Universit?t Paderborn) und Prof. Dr. Stefan Wehner (Universit?t Koblenz-Landau).
 
Die ?ffentlichen Hearings finden am 23. Januar von 9 bis 18 Uhr im Auditorium maximum statt. Hier werden sich die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt pers?nlich vorstellen. Zu den ?ffentlichen Hearings sind alle Interessierten herzlich willkommen.
 
Einen Tag sp?ter, am 24. Januar, treffen die stimmberechtigten Mitglieder der Hochschulwahlversammlung eine Wahlentscheidung. Nach der Wahl wird die neue Pr?sidentin bzw. der neue Pr?sident für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen ernannt.
 
Nach dem Hochschulgesetz des Landes NRW und der Grundordnung der Universit?t Paderborn w?hlt die Hochschulwahlversammlung die Pr?sidentin bzw. den Pr?sidenten in geheimer Abstimmung. Die Hochschulwahlversammlung ist ein Organ, das aus dem Senat und dem Hochschulrat besteht. Für die Wahl ist eine doppelte Mehrheit erforderlich. Als Pr?sidentin bzw. als Pr?sident ist danach gew?hlt, wer die Mehrheit der Stimmen der Hochschulwahlversammlung insgesamt und die Mehrheit der Stimmen innerhalb der beiden Gremien der Hochschulwahlversammlung – Senat und Hochschulrat – erh?lt. Die Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder des Senats und der externen Mitglieder des Hochschulrats stehen im gleichen Verh?ltnis zueinander.
 
Auf Vorschlag der designierten Pr?sidentin bzw. des designierten Pr?sidenten werden anschlie?end die sonstigen nichthauptberuflichen Vizepr?sidentinnen und Vizepr?sidenten gew?hlt.