Lehr­stuhl für Wirt­schafts­recht und Eu­ro­p?­i­sches Wirt­schafts­recht der Uni­ver­si­t?t ver­an­stal­tet die Ta­gung ?Wert­pa­pier-Com­pli­ance“ am 18. Ok­to­ber

Der Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht und Europ?isches Wirtschaftsrecht der Universit?t Paderborn veranstaltet in Kooperation mit der University of Gloucestershire und der Generaldirektion der Europ?ischen Kommission ?Education and Culture“ (Lifelong Learning Programme) die Tagung Wertpapier-Compliance am 18. Oktober im Senatssitzungssaal der Universit?t Paderborn. Die Tagung richtet sich an Praktiker und Wissenschaftler.

Die stetige Zunahme der Europ?isierung und Internationalisierung des Marktes für Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen er?ffnet Marktteilnehmern – Kunden ebenso wie Wertpapier- und Finanzdienstleistungsunternehmen – vielf?ltige M?glichkeiten, ihren Gesch?ftsverkehr ebenso wie ihre Gesch?ftsstrategien auszuweiten. Die Ausweitung der Finanzdienstleistungsaktivit?ten geht mit einer gro?en Intransparenz auf den M?rkten einher. Diese Intransparenz resultiert speziell aus der Abstraktheit der Produkte und Dienstleistungen des Finanzmarktes. Gesteigert werden die Gefahren der Markt-Intransparenz zudem durch ein ?Wissens-Gef?lle“ im Verh?ltnis der Anleger bzw. Kunden zu den Finanzdienstleistern: Oft sind nur Letztere mit den Qualit?ten und Risiken der von ihnen vertriebenen Finanzprodukte vertraut. Des Weiteren verfügen nur Finanzdienstleister über vertiefte Kenntnisse der Vertriebsmodalit?ten. Der Mangel an Transparenz auf den Finanzm?rkten führt – wie insbesondere die Finanzkrisen der letzten Jahre nachhaltig bewiesen haben – zu einem dauerhaften Verlust des Vertrauens der Marktteilnehmer in das ordnungsgem??e Funktionieren der Finanz- bzw. der Finanzdienstleistungsm?rkte.

Umso wichtiger ist daher die Existenz von Compliance-Vorschriften: Diese schützen den Kunden vor riskanten, unüberlegten und falschen Anlageentscheidungen, sie reglementieren den Verkehr zwischen Kunden und Finanzdienstleister sowie zwischen Finanzdienstleistungsunternehmen untereinander und schaffen so eine rechtlich verl?ssliche Basis fairer Gesch?ftsbeziehungen auf dem Finanzanlage- und Finanzdienstleistungsmarkt. Mit dieser Zielsetzung stehen Compliance Vorschriften nicht nur in der Tradition des Verbraucherschutzes in Europa, sondern ebenfalls in der Zielsetzung der Verminderung ungerechter Wettbewerbsvorteile, die unter dem Finanzdienstleistungsunternehmen zu ungewollten Wettbewerbsnachteilen führen. Nicht nur internationale Regelungen, europ?ische Richtlinien und Verordnung, sondern auch das deutsche Wertpapierhandelsgesetz und letztlich die MaComp haben sich diesen Zielsetzungen verschrieben. Diese Rechtsquellen gelten allerdings für eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhaltskonstellation. 365足彩投注_365体育投注@ sind daher notwendigerweise abstrakt und generell formuliert.

Die Tagung dient der Darstellung der Ausführungen der MaComp, der praxisorientierten Erl?uterung ihrer Pflichten und Handlungsanweisungen, aber auch der Darstellung der gesetzgeberischen Hintergründe und des Pflichtenkanons der Finanzdienstleistungsinstitute sowie der Umsetzung in die Praxis.

N?here Informationen zur Tagung erhalten 365足彩投注_365体育投注@ bei den Mitarbeitern des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht & Europ?isches Wirtschaftsrecht der Universit?t Paderborn.

Weitere Infos unter: http://wiwi.uni-paderborn.de/dep6/wirtschaftsrecht-europaeisches-wirtschaftsrecht-jean-monnet-chair-prof-krimphove/