Akademische R?te (AR/AOR/ADir)

Akademische R?te (AR), Oberr?te (AOR) und Direktoren (ADir) in der Besoldungsordnung A sind zu 9 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) bzw. zu 5 LVS verpflichtet, wenn ihnen Dienstaufgaben von mindestens ? ohne Lehrverpflichtung obliegen. AR bis ADir der Besoldungsordnung A sind in der Regel einem Lehrstuhl zugeordnet und Weisungsempf?nger.

AR, AOR und ADir in der Besoldungsordnung H sind eine ?aussterbende Spezies“ mit 5 bis 13 LVS je nach Einweisungsverfügung. Neben den monatlichen Bezügen erhalten sie pro Semester eine Lehrvergütung, die nicht rentenwirksam ist. AR bis ADir der Besoldungsordnung H haben keinen unmittelbaren Vorgesetzten.