Studiengangwechsel / Paralleleinschreibung

Zeitr?ume der Antragsstellung für einen Studiengangwechsel bzw. eine Paralleleinschreibung

Zum Wintersemester:

01.06. – 15.07. (für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge)
01.06. – 15.08. (für zulassungsfreie Studieng?nge)

Zum Sommersemester:
01.12. – 15.01. (für zulassungbeschr?nkte Studieng?nge)
01.12. – 15.02. (für zulassungsfreie Studieng?nge)

Bitte reichen 365足彩投注_365体育投注@ ihren Antrag für einen Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung über PAUL unter "Studium>Antr?ge" ein.

WICHTIG!
Weiterhin m?chten wir 365足彩投注_365体育投注@ bitten, sich eigenst?ndig bezüglich der ausl?nderrechtlichen Voraussetzungen für einen Studiengangswechsel bei Ihrer zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde zu informieren. In der Regel stehen einem Studiengangwechsel nur dann keine ausl?nderrechtlichen Hindernisse entgegen, wenn dadurch weiterhin ein Studienabschluss innerhalb des durch das Ausl?nderrecht vorgegebenen Zeitrahmens m?glich ist. Ein Studiengangwechsel nach dem 3. Semester bedarf auf jeden Fall der Absprache mit dem zust?ndigen Ausl?nderamt!
Die Zustimmung des Ausl?nderamtes sollte Ihnen auf jeden Fall vor der Einschreibung in den neuen Studiengang vorliegen. Bitte bedenken 365足彩投注_365体育投注@, dass ein ungenehmigter Studiengangswechsel oder eine Paralleleinschreibung in einen zus?tzlichen Studiengang im schlimmsten Fall zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen kann!