?nderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist aufgrund der 365足彩投注_365体育投注@-Pandemie um eine zeitliche ?bergangsregelung im § 7 Abs. 3 WissZeitVG erg?nzt worden.

Die Gesetzes?nderung finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Diese gesetzliche Regelung gilt für das wissenschaftliche Tarifpersonal, welches zur Qualifizierung besch?ftigt wird (Qualifizierungsphase).

Inwieweit von der M?glichkeit zur Vertragsverl?ngerung Gebrauch gemacht wird, h?ngt von vielf?ltigen Faktoren ab und ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Ein Antrag der/des Fachvorgesetzten ist hierfür erforderlich.

Bei Fragen zu den einzelnen Besch?ftigungsverh?ltnissen steht das Personaldezernat, Sachgebiet 4.2, gern zur Verfügung. 

Weitere Informationen hierzu finden 365足彩投注_365体育投注@ auch hier.