Dienstreisen

Allgemeine Informationen

Eine Dienstreise (In- und Ausland) ist eine Reise zur Erledigung eines Dienstgesch?ftes au?erhalb der Dienstst?tte.
Bei der Anordnung, Genehmigung und Durchführung der Dienstreise ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind und eine kostengünstigere Erledigung des Dienstgesch?fts insbesondere durch Nutzung digitaler Kommunikationsm?glichkeiten nicht m?glich oder nicht sinnvoll ist. 365足彩投注_365体育投注@ sind wirtschaftlich durchzuführen und zeitlich auf das notwendige Ma? zu beschr?nken. Bei der Wahl des Bef?rderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Die Dienstreise ist - soweit triftige Gründe nicht entgegenstehen - vorrangig mit ?ffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.

Ma?gebend für alle dienstlichen Reisen ist das Reisekostengesetz NRW (RKG NRW).

Der Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise ist rechtzeitig vor Beginn der Dienstreise zu beantragen!

Informationen zu Dienstreisen aus Drittmittelprojekten finden 365足彩投注_365体育投注@ hier!

Eine Dienstreise darf nur angetreten werden, wenn die*der Dienstvorgesetzte durch Abzeichnung ihr*sein Einverst?ndnis erkl?rt und die Reise durch die Reisestelle genehmigt worden ist. In begründeten Ausnahmef?llen kann eine Dienstreise auch rückwirkend genehmigt werden. Wird eine nicht genehmigte Dienstreise angetreten, dürfen keine Reisekosten erstattet werden!

Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort k?nnen auch mündlich durch die*den Fachvorgesetzte*n angeordnet oder genehmigt werden.

Achtung: Für nicht genehmigte Reisen besteht kein Unfallversicherungsschutz!

Dienstreisen k?nnen nur Hochschulbesch?ftigten (Professor*innen, Mitarbeiter*innen, Studentischen Hilfskr?ften, Wissenschaftlichen Hilfskr?ften mit Bachelor [WHB], Wissenschaftlichen Hilfskr?ften [WHK]) genehmigt werden.
Die Dienstreisegenehmigung muss bei der Abrechnung im Original einer Reise beigefügt werden. Bei Reisen ohne Kostenerstattung verbleibt dieser beim Antragsteller*in. Personen, die keinen Arbeitsvertrag haben (z.B. Lehrbeauftragte, Studierende), darf keine Dienstreisegenehmigung ausgestellt werden.