Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsma?nahmen in Sonderforschungsbereichen

Sonderforschungsbereiche k?nnen zus?tzliche Mittel für Gleichstellungsma?nahmen beantragen. Es k?nnen bis zu 30.000 Euro pro Jahr bzw. 120.000 Euro pro F?rderperiode mit dem Einrichtungs- bzw. Fortsetzungsantrag als Pauschale beantragt werden. Die Summe kann bei Bedarf auch ungleichm??ig über die F?rderperiode verteilt werden, eine nachtr?gliche Verschiebung bewilligter Mittel in andere Haushaltsjahre ist allerdings nicht m?glich.

Der Mittelbedarf ist durch Darstellung der geplanten Ma?nahmen kurz zu skizzieren. Dabei sollte sein spezieller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Sonderforschungsbereiches und sein Bezug zu den bereits bestehenden hochschuleigenen Ma?nahmen, die im allgemeinen Antragsteil aufgeführt werden, dargestellt werden.

Innerhalb der F?rderperiode k?nnen Sonderforschungsbereiche auch anderweitig eingesparte SFB-Mittel umdisponieren und für Gleichstellungsma?nahmen verwenden. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht n?tig. Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ weitere Informationen zur Handhabung erhaltener Mittel.

Weitere Informationen und Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Weitere Auskünfte erteilen Dr. Klaus Wehrberger (Tel.: 0228/885-2355, E-Mail: klaus.wehrberger@dfg.de) oder die jeweils zust?ndigen Ansprechpersonen in der Gruppe Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Exzellenzcluster der DFG-Gesch?ftsstelle.

audit familiengerechte…

Der Universit?t Paderborn wurde am 22. November 2005 als erster Universit?t in NRW das Grundzertifikat zum audit familiengerechte hochschule verliehen.

TOTAL E-QUALITY

Die Universit?t Paderborn hat für ihre an Chancengleichheit orientierte Personalpolitik das TOTAL E-QUALITY Pr?dikat erhalten.

charta der vielfalt

Die Universit?t Paderborn hat die "charta der vielfalt" im Oktober 2011 unterzeichnet.
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