Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsma?nahmen in Schwerpunktprogrammen
In einem Schwerpunktprogramm k?nnen im Rahmen des Koordinationsprojektes pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsma?nahmen beantragt werden.
Hier kann die Bereitstellung von zus?tzlichen Mitteln beispielsweise dafür eingesetzt werden, eine Netzwerkbildung zwischen den im Schwerpunktprogramm gef?rderten Nachwuchswissenschaftlerinnen zu initiieren. Denkbar ist auch, dass mit zus?tzlichen Mitteln die Betreuung von Kindern der Wissenschaftler*innen w?hrend einer Veranstaltung des Schwerpunktprogramms finanziert wird.
Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Bei Fragen zu Gleichstellungsma?nahmen in Schwerpunktprogrammen und Forscher*innengruppen stehen Ihnen bei der DFG Frau Doris Brennecke-Schr?der (E-Mail: Doris.Brennecke-Schroeder(at)dfg(dot)de, Telefon: 0228/885-2614) sowie die zust?ndigen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.