Zweckgebundene Mittel für Gleichstellungsma?nahmen in Forscher*innengruppen
Von der (designierten) Leitung einer Forscher*innengruppe k?nnen pro Jahr bis zu 15.000 Euro für Gleichstellungsma?nahmen der Forscher*innengruppe beantragt werden.
Die Prüfungsgruppe ist von der Leitung der Forscher*innengruppe darüber zu informieren, welche Chancengleichheitsma?nahmen bereits existieren.
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