Chancengleichheitsma?nahmen in der Einzelf?rderung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verfügt über verschiedene Chancengleichheitsma?nahmen in ihren Programmen zur Einzelf?rderung (Sachbeihilfe, Eigene Stelle, Forschungsstipendium) sowohl in der Phase der Antragstellung als auch in der Phase der Projektdurchführung:
- Berücksichtigung der individuellen Lebensumst?nde der Antragsteller*innen bei der Beurteilung ihrer wissenschaftlichen Leistung
- Ausgleich des Ausfalls oder einer Teilzeitt?tigkeit der Projektleiter*in/Teilprojektleiter*in aus famili?ren Gründen (beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung pflegebedürftiger Angeh?riger)
- Ausgleich des Ausfalls oder der Teilzeitt?tigkeit des im Projekt besch?ftigten Personals aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über Mutterschutz oder Elternzeit
Für Antragsteller*innen besteht die M?glichkeit, individuelle Lebensumst?nde anzugeben, die bei der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung eines Antrags berücksichtigt werden.
Für die Phase der Projektdurchführung besteht die Option, in bestimmten Situationen (z. B. Ausfall von wissenschaftlichem Personal) (zus?tzliche) Mittel für Ma?nahmen der Chancengleichheit zu beantragen und einzusetzen.
Weitere Informationen sowie Beispiele für den Einsatz der Mittel erhalten 365足彩投注_365体育投注@ hier.