Organisation des Studiums

Student*innen k?nnen unter anderem aufgrund einer Schwangerschaft, zur Kinderbetreuung oder zur Pflege einer*eines Angeh?rigen ein Urlaubssemester beantragen. Der Antrag kann elektronisch über PAUL  > Studium > Studienorganisation > Meine Antr?ge (für das Sommersemester bis zum 21.03 und für das Wintersemester bis zum  21.09) gestellt werden. 

Wer aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege einer*eines nahen Angeh?rigen beurlaubt ist, ist berechtigt Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Werden keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, wird das Semester als Hochschulsemester angerechnet. Werden Studien- und Prüfungsleistungen im Urlaubssemester erbracht, wird das Semester im Nachhinein als Fachsemester angerechnet. Die Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung ist m?glich solange das Kind nicht eingeschult wurde. Der Antrag ist jedes Semester neu fristgerecht zu stellen und mit den entsprechenden Nachweisen über PAUL hochzuladen.

Das FamilienServiceBüro bietet individuelle Beratung zur Frage, ob ein Urlaubssemester in der gegebenen Situation sinnvoll ist oder ob eher darauf verzichtet werden sollte, an. 

Auch für ein Urlaubssemester entstehen Semestergebühren, die je nach Beurlaubungsgrund variieren. Wenn das Semesterticket w?hrend der Beurlaubung nicht ben?tigt wird, ist die Erstattung des Mobilit?tsbeitrags m?glich. Der Erstattungsantrag ist ebenfalls über PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Antr?ge zu stellen. Der Antrag sowie das Semesterticket selbst müssen vor Beginn des Urlaubsemesters zurückgegeben werden. Weitere Informationen dazu sind auf der Seite des AStA zu finden. 

Das BAf?G-Amt muss über eine Beurlaubung informiert werden, da w?hrend einer Beurlaubung aus den oben genannten Gründen kein BAf?G-Anspruch besteht.

Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung finden sie auch auf der folgenden Seite.

Im Sommersemester 2014 hat das Pr?sidium der Universit?t Paderborn den neuen >Familienparagrafen< für die Studien- und Prüfungsordnungen verabschiedet. Er soll sukzessive in alle Studien- und Prüfungsordnungen integriert werden. Den Fakult?ten wird empfohlen, die Regelungen des >Familienparagrafen< bereits nach Beschlussfassung umzusetzen. 

Folgende Punkte regelt der >Familienparagraf<:

a) Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen
Student*innen mit Familienaufgaben haben die M?glichkeit, im Bedarfsfall Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verl?ngerten Bearbeitungszeit oder in Ausnahmef?llen in anderer Form zu erbringen (z.B. werdende Mütter bei praktischen/ experimentellen Prüfungen und Vorliegen der Voraussetzungen von § 9 Mutterschutzgesetz). Voraussetzung ist hierbei, dass die Erfolgskontrolle auch durch die andere Erbringungsform m?glich ist. Die Abgabefrist der Bachelor- und Masterarbeit kann im Einzelfall verl?ngert werden, regelm??ig h?chstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit. 

b) Mutterschutzfristen
Die Mutterschutzfristen unterbrechen jede Frist nach der Prüfungsordnung oder nach den besonderen Bestimmungen; die Dauer des Mutterschutzes wird nicht in die Frist eingerechnet. Die Frist für die Abgabe einer Abschlussarbeit wird für die Mutterschutzzeit ausgesetzt und l?uft danach weiter, d.h. sie verl?ngert sich um die Mutterschutzzeit. Studentinnen, die sich w?hrend der Prüfungszeiten im Mutterschutz befinden, müssen schriftlich erkl?ren, dass sie für den Prüfungstermin/ die Prüfungstermine auf den Mutterschutz verzichten. 365足彩投注_365体育投注@ k?nnen dann aber in der Mutterschutzzeit bis unmittelbar vor Prüfungsbeginn von Prüfungsleistungen zurücktreten. 

c) Krankheit des Kindes
Die durch ?rztliches Attest belegte Erkrankung eines Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsf?rderungsgesetz gilt als Prüfungsunf?higkeit der*des Kandidat*in, wenn die Betreuung nicht anders gew?hrleistet werden konnte, insbesondere bei überwiegend alleiniger Betreuung des Kindes. 

Weitere Informationen zum >Familienparagrafen< k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ in diesem Dokument nachlesen.

Im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern an der Universit?t Paderborn sind folgende Informationen zu finden:

  • (3.3.1) Die Universit?t Paderborn wirkt im Rahmen ihrer M?glichkeiten darauf hin, dass sich Schwangerschaft, Elternschaft sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angeh?riger nicht negativ auf Studium und Studien?abschluss auswirken. Dies ist durch einen Familienparagraphen in den Prüfungsordnungen geregelt. Die Hochschule bemüht sich, das Lehrangebot so zu organisieren, dass das Stu?dium auch als Teilzeitstudium absolviert werden kann und Pr?senz- und Fernstudium kombinierbar sind.
  • (3.3.2) Das prüfungsrelevante Lehrangebot, insbesondere die Pflichtveranstaltungen, sollen nach M?glichkeit zeitlich so terminiert werden, dass die Teilnahme mit der Betreuung von Kindern zu vereinbaren ist.

Diese Regelungen sind unter dem Punkt 3.3 Studium und Elternschaft bzw. Pflege zu finden. Den vollst?ndigen Rahmenplan k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ hier nachlesen. 

Informationen zum Thema Elternzeit finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der folgenden Seite.