Familienfreundliche Gestaltung der Arbeitszeit/des Arbeitsortes an der Universit?t Paderborn

Die Universit?t Paderborn bietet ihren Mitarbeiter*innen durch flexible Gleitzeitregelungen, die M?glichkeit der Mobilen Arbeit und eine gro?e Bandbreite realisierbarer Teilzeitmodelle gute Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und beruflichen Verpflichtungen.

Die Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (in der ab dem 01.12.2013 gültigen Fassung) bietet den Mitarbeiter*innen der Universit?t Paderborn die M?glichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und mit Familienaufgaben zu vereinbaren. Die Dienstvereinbarung erfasst (fast) alle nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der zentralen Hochschulverwaltung und der Universit?tsbibliothek. Auch Mitarbeiter*innen aus anderen Bereichen der Hochschule k?nnen durch Einzelerkl?rung freiwillig an der Gleitzeitregelung teilnehmen.

Zur flexiblen Gestaltung der t?glichen Arbeitszeit gilt nach der Dienstvereinbarung die Rahmenzeit von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr als die Zeit, in der die Mitarbeiter*innen den Beginn und das Ende der t?glichen Arbeitszeit selbst bestimmen k?nnen. Die Servicezeit zur Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit jeder Organisationseinheit mit ausreichender personeller Besetzung ist montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgelegt. Die Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit erfolgt für die Besch?ftigten mittels eigenh?ndig zu bedienender Zeiterfassungsger?te.

Besonders für Eltern schulpflichtiger Kinder sind die gro?zügigen ?bertragungsm?glichkeiten von ?berstunden an der Universit?t Paderborn sehr hilfreich. ?ber einen Zeitraum von 12 Monaten k?nnen bis zu 80 Stunden Zeitguthaben angesammelt werden. Dadurch haben die Eltern die M?glichkeit, für Ferienzeiten, die ja die Anzahl der Urlaubstage weit überschreiten, zus?tzliche freie Tage einzurichten.

Gesetzliche Grundlagen

Regelung für Mitarbeiter*innen
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz besteht w?hrend der Elternzeit ein grunds?tzlicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, soweit die*der Arbeitgeber*in mehr als 15 Arbeitnehmer*innen besch?ftigt hat und er dem Anspruch keine dringenden betrieblichen Gründe entgegensetzen kann (§ 15 Abs. 7 BEEG). Die*der Arbeitnehmer*in darf w?hrend der Elternzeit aber nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbst?tig sein.
Nach der Elternzeit soll gem?? § 11 Abs. 1 TV-L eine Teilzeitbesch?ftigung aus famili?ren Gründen auf Antrag vereinbart werden, wenn dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Daneben besteht ein grunds?tzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsvertr?ge, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 8 TzBfG).

Regelungen für Beamt*innen
Gem?? § 10 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW ist Beamt*innen w?hrend der Elternzeit auf Antrag eine Teilzeitbesch?ftigung bei demselben Dienstherrn bis zu 30 Stunden w?chentlich zu bewilligen, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Eine Teilzeitbesch?ftigung darf auch au?erhalb des Beamt*innenverh?ltnisses bis zu 30 Stunden mit Genehmigung des Dienstvorgesetzten ausgeübt werden.
Nach der Elternzeit besteht gem?? § 85a des Landesbeamtengesetzes auf Antrag ein Anspruch auf Teilzeitbesch?ftigung aus familienpolitischen Gründen, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Teilzeitbesch?ftigung ist bis zur Dauer von fünf Jahren mit der M?glichkeit der Verl?ngerung in der Weise zu bewilligen, dass die Arbeitszeit bis auf die H?lfte der regelm??igen Arbeitszeit erm??igt wird.
Daneben besteht gem?? § 85a LBG auch die M?glichkeit einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen. Nach dieser Vorschrift beurlaubten Beamt*innen kann eine Teilzeitbesch?ftigung mit weniger als der H?lfte der regelm??igen Arbeitszeit bewilligt werden, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Ausfüllende Regelungen an der Universit?t Paderborn
Für die individuelle Gestaltung eines Teilzeitarbeitsverh?ltnisses bietet die Universit?t Paderborn im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sehr flexible Rahmenbedingungen. So gibt es eine Vielzahl realisierter Teilzeitmodelle, die im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr hilfreich sind. Die Teilzeitmodelle an der Universit?t Paderborn bewegen sich in einem Rahmen von  6 bis 35 Stunden w?chentlicher Arbeitszeit. Dabei kann ein gewisses Stundenkontingent t?glich oder auch an zwei/drei Tagen geblockt abgeleistet werden. Hier muss sich die*der Mitarbeiter*in jedoch für feste Tage entscheiden. Voraussetzung für die Realisierung des individuell gewünschten Teilzeitmodells ist natürlich die Vereinbarkeit mit dienstlichen Belangen.   
Die Arbeitszeit wird in der Regel bei Wiederaufnahme der Besch?ftigung nach Beendigung der Elternzeit für einen begrenzten Zeitraum vereinbart. So k?nnen besch?ftigte Eltern ihre Arbeitszeit sukzessive den Erfordernissen ihrer famili?ren Situation anpassen.  
Im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und M?nnern wurde zur Unterstützung der individuellen Arbeitszeitgestaltung folgendes festgehalten: 
?Besch?ftigungsverh?ltnisse sind so zu gestalten, dass Kindererziehung und die Betreuung pflegebedürftiger Angeh?riger mit der Wahrnehmung der Dienstaufgaben zu vereinbaren sind. Auf Antrag der Besch?ftigten soll im Einzelfall nach Wegen gesucht werden, eine von der Regelarbeitszeit abweichende Gestaltung der Arbeitszeit und eine individuelle Stundenarbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu erm?glichen.Es wird darauf geachtet, dass der Arbeitsumfang mit der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden kann.“ (Punkt 3.1.1)  
Ferner wurde im Rahmenplan festgelegt, dass Leitungsfunktionsstellen so zu gestalten sind, dass sie von Teilzeitbesch?ftigten wahrgenommen werden k?nnen.

Mit der neuen Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit erm?glicht es die Universit?t Paderborn ihren Besch?ftigten dauerhaft, d.h. auch über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus, mobil zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Arbeiten an einem Ort au?erhalb der Universit?t für Besch?ftigte m?glich ist, sofern dafür geeignete T?tigkeiten ausgeübt werden.

Mobile Arbeit soll im Interesse von Dienststelle und Besch?ftigten M?glichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation schaffen und bietet Eltern sowie Besch?ftigten mit Pflegeverantwortung die M?glichkeit, Beruf und Familienarbeit besser miteinander vereinbaren zu k?nnen. Regelm??ige Mobile Arbeit soll grunds?tzlich nicht mehr als 40% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Bei Bedarf und wenn die Abl?ufe im Arbeitsumfeld es zulassen, ist es grunds?tzlich auch m?glich in h?herem Umfang mobil zu arbeiten. Bei einer 5-Tage-Woche kann darüber hinaus mit Zustimmung des jeweiligen Personalrates die H?chstgrenze für situative Mobile Arbeit auf bis zu 50 Tage pro Jahr erweitert werden. Weiterhin ist es nach individueller Prüfung ggf. auch m?glich, in famili?ren Sonderf?llen aus dem Ausland zu arbeiten. Mehr Informationen