Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Entgeldersatzleistung, die fehlendes Einkommen ausgleicht, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbst?tigkeit unterbrechen oder einschr?nken. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen m?chten, werden besonders durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus unterst¨¹tzt.

Wer erh?lt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gew?hnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem (adoptierten) Kind in einem Haushalt lebt,
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbst?tigkeit aus¨¹bt (nicht mehr als 30 Stunden pro Woche f¨¹r Geburten bis 31.08.21 & nicht mehr als 32 Stunden pro Woche f¨¹r Geburten ab dem 01.09.21).

Nicht voll erwerbst?tig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die w?chentliche Arbeitszeit 30, bzw. 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht ¨¹bersteigt oder eine Besch?ftigung zur Berufsausbildung ausge¨¹bt wird.
Der Bezug von Elterngeld ist nicht davon abh?ngig, ob und in welcher Form der Elternteil, der es beantragt, vor der Geburt gearbeitet hat. Elterngeld k?nnen Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Selbstst?ndige und ebenso Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausm?nner erhalten.

Hinweis: Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erf¨¹llen und eine K¨¹rzung des Elterngeldes f¨¹r alle Eltern zu verhindern, haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende ?nderungen beim Elterngeld verst?ndigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entf?llt, wird zum 1. April 2024 f¨¹r Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro festgelegt. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze f¨¹r Paare noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt. Weiterhin wird die M?glichkeit f¨¹r Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug ist k¨¹nftig nur noch f¨¹r maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes m?glich. Ausnahmen f¨¹r den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Fr¨¹hchen. Mehr Informationen

 

Die drei Varianten des Elterngeldes

Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegf?llt. 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ k?nnen die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und h?chstens zw?lf Monate f¨¹r sich in Anspruch nehmen.

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, k?nnen die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Basisenlterngeld k?nnen Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach k?nnen sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

Das ElterngeldPlus st?rkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pl?ne derjenigen an, die schon w?hrend des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. M¨¹tter und V?ter haben damit die M?glichkeit l?nger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus k?nnen Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.

Dabei gibt es zwei M?glichkeiten:

a) Wer z.B. 24 Monate die Elternzeit voll in Anspruch nehmen und nicht arbeiten m?chte, kann f¨¹r 24 Monate das EltergeldPlus bekommen. Es betr?gt in diesem Fall die  H?lfte des Basiselterngeldes. Hierbei handelt es sich einfach um eine Verdopplung des Auszahlungszeitraumes.

b)  Wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten m?chte (zul?ssig sind maximal 30 Stunden), erh?lt als ElterngeldPlus 65 % des wegfallenden Einkommens, jedoch nur maximal 50 % des Basiselterngeldes. Hier ersetzt  das ElterngeldPlus durch die Teilzeitt?tigkeit  wegfallendes Einkommen.  

Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind recht variabel miteinander kombinierbar. 

Mit dem Partnerschaftsbonus gibt es zus?tzliche Elterngeld Plus-Monate, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten.

Zu beachten ist, dass es neue Regelungen f¨¹r Geburten ab dem 01. September 2021 gibt.

Regelungen f¨¹r Geburten bis einschlie?lich 31. August 2021:

Eltern, die sich f¨¹r ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ bekommen vier zus?tzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. 

Die Voraussetzungen f¨¹r den Partnerschaftsbonus sind:

  • 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ beantragen den Partnerschaftsbonus in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten.
  • 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ beide arbeiten in dieser Zeit Teilzeit, und zwar mindestens 25 und h?chstens 30 Stunden pro Woche

Es ist nicht n?tig, dass 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in jeder einzelnen Woche genau 25 bis 30 Stunden arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ im Monat durchschnittlich arbeiten.

Dies gilt auch f¨¹r getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Neue Regelung f¨¹r Geburten ab dem 01. September 2021:

F¨¹r Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verl?ngerung. Mehr Informationen zu den Neuerungen ab dem 01.09.2021 finden 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ hier.

Weitere Informationen k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ den Seiten des Familienportals entnehmen. Gerne ber?t 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ auch das FamilienServiceB¨¹ro.  

H?he des Elterngeldes

Erwerbst?tige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbst?tigkeit auf h?chstens 30 Stunden reduzieren, erhalten eine Elterngeldleistung in H?he von 65 % bis 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, h?chstens jedoch 1.800 € (die sog. Kappungsgrenze). Das Elterngeld betr?gt mindestens 300 €. Grundlage f¨¹r die Berechnung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen aus den letzten zw?lf Monaten vor der Geburt. Wurde in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bezogen (bei Angestellten die Regel), werden weiter zur¨¹ckliegende ?Ersatzmonate¡° zur Berechnung herangezogen, was auch bei schwangerschaftsbedingter Krankheit oder wenn im Berechnungszeitraum Elterngeld gezahlt wurde, gilt.

Gering verdienende Eltern (durchschnittliches Nettoeinkommen unter 1000 € monatlich) erhalten ein erh?htes Elterngeld. Je 2 €, die das Nettoeinkommen unter 1000 € lag, erh?ht sich das Elterngeld um 0,1 Prozentpunkte.
Bsp: Lag das Nettoeinkommen bei 800 €, erh?ht sich das Elterngeld um 10 %. Es betr?gt dann 77% von 800 € = 616 €.

Im Falle einer Teilzeiterwerbst?tigkeit w?hrend des Elterngeldbezugs erh?lt die Betreuungsperson 65 % bis 67 % der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen nach der Geburt.
Bei Mehrlingsgeburten erh?ht sich das zustehende Basiselterngeld um je 300 € f¨¹r das zweite und jedes weitere Kind. Beim Bezug von ElterngeldPlus erh?ht sich der Betrag um je 150€. 

Weitere Informationen zum Elterngeld

Zust?ndig f¨¹r die Bearbeitung der Elterngeldantr?ge sind die Elterngeldstellen. Die f¨¹r den Kreis Paderborn zust?ndige Elterngeldstelle befindet sich in den R?umen der Kreisverwaltung in der Aldegreverstra?e 10. 

Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt gestellt werden. R¨¹ckwirkende Zahlungen werden jedoch nur f¨¹r die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. In dem Antrag ist anzugeben, f¨¹r wie viele der ersten 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragt wird. Ferner m¨¹sen neben der Geburtsurkunde des Kindes und den Verdienstnachweisen (der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes) gegebenenfalls auch Bescheinigungen der Krankenkasse und der*des Arbeitgeber*in ¨¹ber das Mutterschaftsgeld sowie der*des Arbeitgeber*in ¨¹ber Teilzeitarbeit nach der Geburt eingereicht werden.
Jeder Elternteil kann f¨¹r sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Im Antrag ist anzugeben, f¨¹r welche Monate Elterngeld beantragt wird. Die Entscheidung ¨¹ber die Zahl und Lage der gew?hlten Monate kann bis zum Ende des Elterngeldbezugs ge?ndert werden - r¨¹ckwirkend jedoch nur f¨¹r bis zu drei Monate und f¨¹r noch nicht ausgezahlte Elterngeldbeitr?ge. Beim ElterngeldPlus besteht die Besonderheit, dass in vielen F?llen die M?glichkeit besteht, f¨¹r einen Monat, in dem  bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, nachtr?glich Basiselterngeld zu beantragen, auch wenn das ElterngeldPlus schon ausgezahlt wurde.

Das Mutterschaftsgeld in der achtw?chigen Mutterschutzfrist nach der Geburt, einschlie?lich des Arbeitgeber*innenzuschusses, wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Diese Regelungen gelten auch f¨¹r Bez¨¹ge, die Beamtinnen w?hrend der Zeit der Mutterschutzfristen erhalten.

Da M¨¹tter mit Mutterschaftsgeld als Lohnersatzleistung in den ersten acht Wochen nach der Geburt fast immer auf die volle H?he ihres zuvor erzielten Nettogehaltes kommen, verbleibt w?hrend des Anrechnungszeitraumes kein Elterngeld, das ausgezahlt werden k?nnte. Da aber die Anrechnung tag genau erfolgt und das Mutterschaftsgeld anders als das Elterngeld in Wochen berechnet wird, besteht im letzten Lebensmonat des Kindes, in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, regelm??ig bereits ein erg?nzender Anspruch auf Elterngeld. Daher sollte auf einen entsprechenden Antrag des Elterngeldes vom 1.-12. Lebensmonat bzw. bis zum 14. inklusive der zwei Partnermonate nicht verzichtet werden.

Alle weiteren Informationen zum Mutterschutz k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ ebenfalls auf den Seiten der familiengerechten Hochschule nachlesen.

Familien mit mehr als einem Kind erhalten den Geschwisterbonus. Bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des zweiten oder eines weiteren Kindes werden die vorherigen Zeiten mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld ausgeklammert. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10%, mindestens aber um 75€ im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 € bei ElterngeldPlus erh?ht. Der Mindestbetrag erh?ht sich ebenfalls von 300€ auf 375€.

Der Geschwisterbonus kann bezogen werden, wenn im Haushalt

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist.
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist.

Alle weiteren Informationen zum Thema Elterngeld und Geschwisterkinder k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ auf der Seite des Familienportals nachlesen. 

Bei diesen Sozialleistungen wird das Elterngeld komplett als Einkommen ber¨¹cksichtigt:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag

Wer vor der Geburt des Kindes erwerbst?tig war, bekommt einen Elterngeld-Freibetrag. Wie hoch dieser Freibetrag ist, h?ngt davon ab, wie viel Einkommen vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Er betr?gt aber maximal 300 Euro in den Monaten, in denen Basiselterngeld bezogen wird und maximal 150 Euro in den Monaten, in denen ElterngeldPlus bezogen wird. 

In H?he dieses Freibetrags wird das Elterngeld nicht ber¨¹cksichtigt. 

Es gibt verschiedene Leistungen, f¨¹r die die H?he des Einkommens eine Rolle spielt. Dazu z?hlen zum Beispiel Wohngeld und BAf?G. Wenn die H?he einer solchen Leistung bestimmt wird, wird das Elterngeld wie Einkommen behandelt und auf die Leistung angerechnet. 

Auf diese Leistungen wird vom Elterngeld nur das angerechnet, was h?her ist als der Elterngeld-Mindestbetrag. Der Mindestbetrag ist 300 Euro in den Monaten, in denen Basiselterngeld bezogen wird und 150 Euro in den Monaten, in denen ElterngeldPlus bezogen wird. Bei Zwillingen ist der Mindestbetrag doppelt so hoch, bei Drillingen ist er dreimal so hoch und so weiter. 

Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate ElterngeldPlus. Die zwei ?Partnermonate¡° werden ihnen aber nur unter folgenden Voraussetzungen zugesprochen:

  • das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei einer Person (nicht die Regel).
  • nach der Geburt wird weniger Einkommen bezogen als zuvor (somit m¨¹ssen vor der Geburt Eink¨¹nfte vorhanden gewesen sein).
  • der andere (leibliche) Elternteil wohnt nicht in der gleichen Wohnung (lebt dort ein*e neue*r Partner*in, werden 14 Monate anerkannt).

Wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ alleinerziehend sind, k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ den Partnerschaftsbonus auch f¨¹r sich allein nutzen. 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ erhalten zus?tzlich f¨¹r 4 aufeinander folgende Lebensmonate ElterngeldPlus, wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in diesen Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Bei der Berechnung der konkreten H?he des Elterngeldes bzw. des ElterngeldPlus hilft der Elterngeldrechner. Gleichzeitig bietet er die M?glichkeit die Aufteilung der Elterngeldmonate zu planen.

Ausf¨¹hrliche Informationen und zahlreiche Beispiele zur Aufteilung des Elterngeldes bietet die Brosch¨¹re "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz¡°  des BMFSFJ, die kostenlos bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Die Brosch¨¹re "ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus" bietet einen schnellen ?berblick ¨¹ber die M?glichkeiten des Elterngeldes. Im FamilienServiceB¨¹ro der Universit?t Paderborn liegen auch Informationsbrosch¨¹ren zur Abholung bereit.