Beendigung des Arbeitsverh?ltnisses

Ein Arbeitsverh?ltnis kann aus unterschiedlichen Gründen bzw. auf unterschiedliche Weise beendet werden. Es endet beispielsweise aufgrund von Rente, im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufl?sungsvertrages. Befristete Arbeitsverh?ltnisse enden zum vereinbarten Zeitpunkt.

Kündigung

Eine ordentliche Kündigung muss von Besch?ftigten fristgerecht auf dem Dienstweg beim Personaldezernat eingereicht werden. Im jeweiligen Arbeitsvertrag ist festgelegt, welche Kündigungsfrist nach dem TV-L gilt. Diese richtet sich nach § 30 TV-L oder § 34 TV-L.

Aufl?sungsvertrag

Ein Aufl?sungsvertrag kann im Einvernehmen zwischen Besch?ftigten und der Universit?t Paderborn geschlossen werden. Die tarifrechtliche Regelung ergibt sich aus § 33 TV-L.

Zur Beantragung eines Aufl?sungsvertrages ist ein formloses Schreiben im Original auf dem Dienstweg beim Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 einzureichen. Der Fachvorgesetzte/die Fachvorgesetzte muss in diesem Schreiben ebenfalls ihr Einverst?ndnis erkl?ren.

Rente

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zun?chst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@, dass noch weitere Arten von Altersrenten m?glich sind:

  • für besonders langj?hrig Versicherte (§ 38 SGB VI)
  • die Altersrente für langj?hrig Versicherte (§ 36 und § 236 SGB VI)
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB V und § 236 a SGB VI)
  • die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 SGB VI)
  • die Altersrente für Frauen (§ 237 a SGB VI).

?ber die Rentenarten und die Voraussetzungen für den Bezug ber?t 365足彩投注_365体育投注@ Ihre Rentenversicherung.

Eine Auskunft über die H?he Ihrer Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung k?nnen nur die Tr?ger der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bei Fragen zur Zusatzversorgung des ?ffentlichen Dienstes wenden 365足彩投注_365体育投注@ Sich an die Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder (VBL).

Sobald 365足彩投注_365体育投注@ Ihren Rentenbescheid erhalten, leiten 365足彩投注_365体育投注@ diesen bitte mit dem konkreten Austrittsdatum an Ihren zust?ndigen Personalsachbearbeiter/Ihre zust?ndige Personalsachbearbeiterin.

Flexi-Rente

Hinweise zur Flexi-Rente finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Zu beachtende Hinweise

Bei Beendigung des Arbeitsverh?ltnis beachten 365足彩投注_365体育投注@ bitte, dass in Absprache mit Ihrer/Ihrem Fachvorgesetzten sicherzustellen ist, dass bis zu Ihrem Ausscheiden Ihre Urlaubsansprüche ausgeglichen werden und 365足彩投注_365体育投注@ zudem verpflichtet sind, alle in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen und Gegenst?nde, die im Eigentum der Universit?t Paderborn stehen, sp?testens am letzten Arbeitstag zurückzugeben sind.

Zur Aufrechthaltung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld sind 365足彩投注_365体育投注@ ebenfalls verpflichtet, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden und aktiv nach einer Besch?ftigung zu suchen.

Sollten 365足彩投注_365体育投注@ eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die Bundesagentur für Arbeit zur Beantragung von Arbeitslosengeld ben?tigen, informieren 365足彩投注_365体育投注@ bitte Ihren zust?ndigen Personalsachbearbeiter/Ihre zust?ndige Personalsachbearbeiterin darüber. Das Personaldezernat informiert in diesem Fall das LBV NRW, das wiederum die erforderlichen Daten elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Die ben?tigte Arbeitsbescheinigung wird von der Bundesagentur für Arbeit erstellt und anschlie?end an die Privatanschrift des/der Arbeitnehmenden übersandt.