Abgeordnete Lehrer*innen

Abordnungen aus dem Schuldienst in den Hochschuldienst beginnen i.d.R. zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres. Die Abordnungszeit betr?gt dabei vier Jahre und kann ggf. verl?ngert werden.

Neben einer vollen Abordnung ist auch eine Teilabordnung m?glich.

Bei Fragen zu Abgeordneten Lehrer*innen steht Ihnen Herr Tim G?ke telefonisch unter 05251/60-4102 gern zur Verfügung.