Beihilfestelle der Universit?t Paderborn

Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesf?llen

Die Beihilfestelle der Universit?t Paderborn ist die Servicestelle für alle Fragen rund um Beihilfen für medizinische Aufwendungen. Hier finden 365足彩投注_365体育投注@ als Beihilfeberechtigte/r der Universit?t Paderborn, der Hochschule für Musik Detmold und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Ihre richtigen Ansprechpartner/innen.
Die Festsetzung der Beihilfe richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben der Beihilfeverordnung NRW (BVO NRW). Beihilfen im Sinne der Beihilfeverordnung sind Geldzuwendungen eines ?ffentlich-rechtlichen Dienstherrn, die dieser zur Erfüllung seiner Fürsorgepflicht an den Beihilfeberechtigten zum Teilausgleich der in Geburts-, Krankheits-,Pflege- und Todesf?llen sowie in F?llen eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation und bei Empf?ngnisregelung entstehenden Kosten gew?hrt.

Rechtliche Grundlagen zur Beihilfe:
Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NRW)
Verwaltungsvorschriften zur BVO NRW
Aktuelle ?nderungen zur BVO NRW (Stand: 16.08.2023)

Antr?ge zur Beihilfe

An der Beihilfestelle der Universit?t Paderborn wird die Beihilfe nur aufgrund eines Antrages gew?hrt (s. Formulare rechts). Der vollst?ndige Beihilfeantrag enth?lt das aktuelle Antragsformular, die ausgefüllte Anlage zum Beihilfeantrag sowie die dazugeh?rigen Rechnungen. Es reicht aus, wenn 365足彩投注_365体育投注@ Antrag, Anlage und dazugeh?rige Rechnungen in einfacher Form einreichen. Die zur Anlage geh?rigen Rechnungen werden nicht an der Beihilfestelle der Universit?t Paderborn zurückbehalten, sondern mit dem Beihilfebescheid zu Ihnen zurückgeschickt. Achten 365足彩投注_365体育投注@ darauf, dass der Antrag von Ihnen im Original unterschrieben wurde.

Der Antrag kann über die Hauspost oder per Post an die Beihilfestelle eingereicht werden. Richten 365足彩投注_365体育投注@ bitte den Antrag direkt an die Beihilfestelle, um zu verhindern, dass Ihr Anschreiben unberechtigt ge?ffnet wird.

In der Regel werden die Antr?ge nach Eingangsdatum bearbeitet. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Antr?ge. Den aktuellen Stand der Bearbeitung k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ in der Regel auf der Homepage der Beihilfestelle einsehen.

Hinweis zu digitalen Einreichungen:
Eine Einreichung der Unterlagen als Scan oder über eine App ist derzeit nicht m?glich. Auch wenn einzelne Internetseiten darauf verweisen, dass über deren Plattform der Beihilfeantrag digital eingereicht werden kann, ist dies an der Beihilfestelle der Universit?t Paderborn nicht m?glich!

Widerspruch zum Beihilfebescheid

Mit Bekanntgabe des Beihilfebescheids haben 365足彩投注_365体育投注@ aufgrund der Rechtsbelehrung einen Monat lang Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der Beihilfestelle der Universit?t Paderborn einzulegen (Widerspruchsfrist). Mit dem Ende der Widerspruchsfrist entwickelt der Bescheid Bestandskraft. Ein Widerspruch kann nach Ablauf dem Monats nicht mehr berücksichtigt werden.

Sollten 365足彩投注_365体育投注@ feststellen, dass bei der Festsetzung und Berechnung der Beihilfe offensichtliche Fehler passiert sind (z.B. Zahlendreher, Rechenfehler, Belege übersehen), dann k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ dies innerhalb der Widerspruchsfrist ohne Einlage eines Widerspruchs durch ein Telefonat, eine pers?nliche Vorsprache oder eine E-Mail mit der/dem entsprechenden Sachbearbeiter kl?ren.

Oftmals richtet sich der Widerspruch gegen Anerkennungen von Gebührens?tzen oberhalb des Schwellenwertes (1,15-facher Gebührensatz für Laborleistungen, 1,8-facher Gebührensatz für Leistungen mit reduziertem Gebührenrahmen (z.B. Blutabnahme), 2,3-facher Gebührensatz für alle weiteren (zahn-)?rztlichen Behandlungen). Das Einholen einer Stellungnahme der/des behandelnden ?rztin/Arztes oder der Abrechnungsfirma im Rahmen des Widerspruchs dauert dabei manchmal l?nger als die Widerspruchsfrist. Ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch hat dann eine aufschiebende Wirkung auf die Bestandskraft des Beihilfebescheides. Die Stellungnahmen k?nnen dann nachtr?glich eingereicht werden.

Wichtig: Ein Widerspruch gegen einen Beihilfebescheid kann nur in schriftlicher Form mit Originalunterschrift oder per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erhoben werden. Eine Widerspruchsanerkennung aufgrund einer einfachen E-Mail ist nicht m?glich!

Hinweise zur Widerspruchserhebung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sowie eine beispielhafte Kurzanleitung finden 365足彩投注_365体育投注@ auf folgender Seite: /zv/4-1/beihilfe/anleitung-widerspruch-per-e-mail#c817824.

Weitere Informationen

Grunds?tzlich stehen wir Ihnen als Ansprechpartner/innen in Bezug auf beihilferechtliche Fragen zur Verfügung. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ gerade erst verbeamtet worden sind oder gezielte Fragen zu speziellen Themen des Bereichs der Beihilfe haben, stellen die Merkbl?tter des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) einen guten ersten Zugriff zu beihilferechtlichen Themen dar.

Die Merkbl?tter zur Beihilfe finden 365足彩投注_365体育投注@ unter folgender Website: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/merkblaetter. W?hlen 365足彩投注_365体育投注@ dort den Reiter "Beihilfe" für beihilferechtliche Belange aus.

 

So erreichen 365足彩投注_365体育投注@ uns:

Anschrift:
Universit?t Paderborn
Beihilfestelle
33095 Paderborn

Schreiben an die Beihilfestelle mit dem Vermerk - Beihilfestelle - werden nur von der Beihilfestelle ge?ffnet.

Frau Dr?ge – B1.342 – 05251/60-2547
Frau Olsson – B1.338 – 05251/60-2262
Herr Stork – B1.344 – 05251/60-4565

Fax: 05251/60-3329

Formulare zur Beihilfe
  • Antrag auf Gew?hrung einer Beihilfe (PDF)
  • Anlage zum Beihilfeantrag (PDF)
  • Vollmacht in Beihilfeangelegenheiten (PDF)
  • Schweigepflichtentbindung (PDF)
  • ??Unfallbericht (PDF)
Aktueller Stand der Bearbeitung

Derzeit werden Antr?ge mit dem Eingangsdatum 04/04.2024 bearbeitet.

In der Regel werden diese Angaben einmal w?chentlich aktualisiert.