Studentische Wahlen 2024

Vom 10. Juni / 9:30 Uhr bis zum
17. Juni 2024 / 12 Uhr
finden die Onlinewahlen der Studierenden zum Senat und den Fakult?tsr?ten der Universit?t Paderborn statt.

Die Wahlbekanntmachung mit allen relevanten Informationen zur Onlinewahl ist am 22. April 2024 ver?ffentlicht worden. Den Text zur Wahlbekanntmachung finden 365足彩投注_365体育投注@ untenstehend.

In der Zeit vom 22. April bis zum 8. Mai 2024 besteht die M?glichkeit, den eigenen Eintrag im W?hlerverzeichnis beim Wahlamt zu überprüfen.

Vorschl?ge zur Kandidatur k?nnen vom 22. April bis 8. Mai 2024 eingereicht werden.

N?here Infos finden 365足彩投注_365体育投注@ unter dem Reiter Informationen zur Wahl.

Neben den Wahlen zum Senat und den Fakult?tsr?ten finden die Onlinewahlen zum Studierendenparlament und den direkt zu w?hlenden Fachschaftsorganen statt.

Informationen zur Onlinewahl

Wahlbekanntmachung

 

Wahlbekanntmachung für die studentischen Wahlen zum Senat und den Fakult?tsr?ten für die Amtsperiode 2024 - 2025.
 

Ver?ffentlicht am 22. April 2024

Deutsch

Englisch

Wahlbenachrichtigung

Alle wahberechtigten Mitglieder der Universit?t Paderborn erhalten unmittelbar vor dem 10. Juni 2024 die Wahlbenachrichtigung per Rundmail an alle Studierenden. Die Benachrichtigung enth?lt den direkten Zugangslink zur Wahl. Der Zugang zur Onlinewahl erfolgt mit dem IMT Account.

?berprüfung des W?hlerverzeichnisses

Das W?hler*innenverzeichnis ist ab dem 22. April 2024 im Büro des Wahlvorstandes (B3-246) zusammen mit den Wahlordnungen zu den angegebenen ?ffnungszeiten einsehbar. Die Wahlordnungen k?nnen zudem auf der Homepage der Universit?t Paderborn eingesehen werden. Jede wahlberechtigte Person der Universit?t kann die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit der sie*ihn betreffenden Angaben in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten im Wahlamt durch fernmündliche oder elektronische Auskunftsbitte kontrollieren.

Das W?hler*innenverzeichnis wird am 8. Mai 2024 / 12:00 Uhr durch den Wahlvorstand geschlossen. Nach der Schlie?ung des W?hler*innenverzeichnisses ist eine ?nderung der dort hinterlegten Daten nicht mehr m?glich. Mit der Schlie?ung des W?hler*innenverzeichnisses endet auch die M?glichkeit der Einsichtnahme. Nach dem 8. Mai 2024 kann die Unrichtigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung.

Bis zum 8. Mai 2024 k?nnen Wahlberechtigte gegen die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit des W?hle*innenverzeichnisses schriftlich oder zu Protokoll des Wahlvorstandes bei dem Wahlvorstand Einspruch einlegen. Für eine Aufnahme in das W?hler*innenverzeichnis oder eine ?nderung ist es ausschlaggebend, dass der*die Antragssteller*in zum genannten Zeitpunkt nach § 3 (1) wahlberechtigtes Mitglied der Universit?t Paderborn ist. Die Entscheidung des Wahlvorstandes ist der*dem Einspruchsführer*in unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der fristgerecht eingegangene Einspruch begründet, so hat der Wahlvorstand das W?hler*innenverzeichnis unverzüglich zu berichtigen. Die Berichtigung muss vor dem Schlie?en des W?hler*innenverzeichnisses erfolgen. Kann der Wahlvorstand dem Einspruch nicht abhelfen, so entscheidet das Pr?sidium.

Jede*r W?hler*in ist selbstverantwortlich für die ?berprüfung seines Eintrages im W?hler*innenverzeichnis. Eine ?berprüfung wird besonders dann empfohlen, wenn ein Wechsel der Statusgruppenzugeh?rigkeit stattgefunden hat. Bis zum 7. Mai / 23:59 Uhr besteht die M?glichkeit das Wahlrecht eigenst?ndig in PAUL zu ?ndern, sofern die wahlberechtigte Person ein Wahlrecht in mehreren Fakult?ten besitzt.

Erreichbarkeit des Wahlamts w?hrend der ?berprüfungsphase: montags bis freitags 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr per Telefon (05252 60 2170) oder Mail (wahlamt@zv.uni-paderborn.de)

Wahlvorschlags-Formulare

Ver?ffentlicht am 22. April 2024

Wahl zum Senat

Wahlvorschlagsformular

Zusatzblatt für Unterstützer*innen

 

Wahlen zu den Fakult?tsr?ten

Wahlvorschlagsformular

Zusatzblatt für weitere Vorschl?ge

 

Bitte verwenden 365足彩投注_365体育投注@ für die Einreichung von Wahlvorschl?gen ausschlie?lich diese vom Wahlvorstand ausgegebenen Vordrucke.

Einreichung von Wahlvorschl?gen

Wahlvorschl?ge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakult?tsr?ten der Fakult?ten für Kulturwissenschaften, für Wirtschaftswissenschaften, für Naturwissenschaften, für Maschinenbau und für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik müssen bis zum 8 Mai 2024 / 12:00 Uhr beim Wahlvorstand (B3-246) vorliegen.

Jede*r Wahlberechtigte kann für jede Wahl rechtswirksam nur einen Vorschlag unterzeichnen. Haben Wahlberechtigte für eine Wahl mehrere Wahlvorschl?ge unterzeichnet, z?hlt die Unterschrift nur auf dem zuerst eingegangenen Wahlvorschlag. Auf den weiteren Wahlvorschl?gen wird sie gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, auf welchem Wahlvorschlag die Unterschrift z?hlt.

Die Verbindung von Wahlvorschl?gen ist unzul?ssig. Der Wahlvorschlag soll zahlenm??ig mindestens eine*n Kandidierenden mehr benennen, als für den Wahlbezirk gem?? § 1 Wahlordnung Sitze zu besetzen sind. Die Namen der einzelnen Kandidierenden sind im Wahlvorschlag aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die Nummerierung ist verbindlich und gibt die Reihenfolge der Nennung auf dem Stimmzettel vor. Jede*r Kandidierende darf für jede Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Werden Kandidierende in mehreren Wahlvorschl?gen benannt, gilt der zuerst eingegangene Wahlvorschlag. In den übrigen Wahlvorschl?gen wird er*sie gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, in welchem Wahlvorschlag die Streichung vorgenommen wird. ?ber die Streichung ist der*die Kandidierende unverzüglich zu unterrichten.

§ 10 (1): Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung der Wahl, für die der Wahlvorschlag gelten soll,
  • die Gruppe und erforderlichenfalls den Wahlbezirk, in der bzw. in dem die Kandidatur erfolgt,
  • Kandidierende mit: Name, Vorname, Angaben zum Geschlecht; Angabe über den Bereich der Universit?t (z. B. Fakult?t), in dem der*die Kandidierende t?tig ist bzw. studiert, handschriftliche Unterschrift der*des Kandidierende*n
  • die Erkl?rung eines*r jeden Kandidierenden, dass sie*er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt. Eine Rücknahme der Kandidatur nach der Ver?ffentlichung der Wahlvorschl?ge ist nicht zul?ssig.

§ 10 (2):     Für die Wahl zum Senat muss jeder Wahlvorschlag aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden und aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung von mindestens drei Wahlberechtigten und aus der Gruppe der Studierenden von mindestens zehn Wahlberechtigten pers?nlich und handschriftlich unterschrieben sein. Den Unterschriften sind Name und Vorname der Unterzeichnenden in Druckschrift beizufügen

Bei den Wahlvorschl?gen aus für den Fakult?tsrat der Fakult?t für Naturwissenschaften bitte § 9 (7) beachten: ?In der Gruppe der Studierenden soll ein Wahlvorschlag mit mindestens je einem*r Kandidierenden aus den Departments Chemie, Physik und Sport und Gesundheit eingereicht werden.

Bei Wahlvorschl?gen für den Fakult?tsrat der Fakult?t für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik bitte § 9 (7) beachten: ?In der Gruppe der Studierenden soll ein Wahlvorschlag mit mindestens je einem*r Kandidaten*in aus den Instituten für Elektrotechnik/Informationstechnik, Informatik und Mathematik eingereicht werden“.

Die Einreichung der Wahlvorschl?ge erfolgt beim Wahlamt B3.246.

Nach Prüfung durch den Wahlvorstand werden die Vorschl?ge auf der Homepage ver?ffentlicht.

Zugang zur Onlinewahl / IMT-Acount

In der Zeit vom 10. bis 17. Juni 2024 steht den Wahlberechtigten der UPB das Wahlportal zu den elektronischen Wahlen 24/7 zur Verfügung. Der Zugang zum Wahlportal wird in dem Serviceportal des IMT (https://serviceportal.uni-paderborn.de/) bereitgestellt. Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl werden per Mail und auf der Homepage der Universit?t Paderborn ver?ffentlicht.  

Der Zugang zum Wahlportal erfolgt über den (IMT)Uni-Account. Die elektronische Wahl ist w?hrend der regul?ren ?ffnungszeiten im Wahlraum oder jederzeit über ein internetf?higes Endger?t m?glich, das über das Internet mit dem Wahlportal verbunden ist.

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der elektronischen Wahl vom 10. bis 17. Juni 2024 zum Senat und zu den Fakult?tsr?ten der Universit?t Paderborn gem?? § 13 und 14 DS-GVO finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Bitte beachten 365足彩投注_365体育投注@ besonders folgende Hinweise:

Um eine Authentifizierung zur Berechtigung der Stimmabgabe nach § 16 Abs. 1 der Wahlordnung zu gew?hrleisten, muss die technische Voraussetzung gegeben sein, dass jede*r Wahlberechtigte über einen eigenen (IMT-)Uni-Account verfügt und E-Mails an die Adresse dieses Uni-Accounts gelesen werden. Bei einem bestehenden Uni-Account sind die Login-Daten zur Anmeldung im Serviceportal des IMT bis zum 31. Mai 2024 zu überprüfen. Eine Zurücksetzung des Passwortes ist bis zum 5. Juni 2024 / 12:00 Uhr zu beantragen und kann nach diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig bis zum Ende der Wahl sichergestellt werden. Sollten 365足彩投注_365体育投注@ Unterstützung in Bezug auf Ihren Uni-Account ben?tigen, wenden 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte frühzeitig an den IMT Support unter imt@upb.de.

 

Angebot eines Wahlraums

An den Tagen der Wahl vom 10. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 besteht die M?glichkeit der Nutzung des Wahlraums B 3.345, in dem die pers?nliche Stimmabgabe an einem entsprechenden Endger?t m?glich ist. Wahlberechtigte, die ohne fremde Hilfe hierzu nicht in der Lage sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.

?ffnungszeiten des Wahlraums:

Vom 10. bis 14. Juni 2024 von 09:30 - 15:00 Uhr und am 17. Juni 2024 von 09:30 – 12:00 Uhr ge?ffnet.

Am 15. und 16. Juni 2024 ist der Wahlraum geschlossen.

Wahlwerbung

An den Wahltagen ist Wahlwerbung in unmittelbarer Umgebung des Wahlraums B3.345 nicht zul?ssig.

Informationen zur digitalen Sicherheit

Information zur digitalen Sicherheit für die Teilnahme an den elektronischen Wahlen gem?? § 16b Abs. 6 der Wahlordnungen zum Senat und zu den Fakult?tsr?ten:

Wichtige Hinweise stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seinen Webseiten bereit, u. a.:

Kontakt Wahlvorstand und Wahlamt

Wahlvorstand und Wahlamt für die Wahlen

  • zum Senat
  • zu den Fakult?tsr?ten

Vorsitzender:
Prof. Dr. Andreas Thiede
Wahlvorstand: Mitglieder

E-Mail an Wahlvorstand / Wahlamt

Wahlamt: Raum B 3.246
Anja Ebner (Dez. 2 / SG 2.4 / Tel. 2170)

Kontakt Wahlleitung StuPa

Die studentische Wahlleitung für die Wahlen

  • zum Studierendenparlament und
  • zu den direkt zu w?hlenden Fachschaftsorganen

erreichen 365足彩投注_365体育投注@ per E-Mail an die studentische Wahlleitung

Link zur Webseite Wahlen des StuPa