Informationen zum Zoll

Da die Universit?t Paderborn nicht nur am nationalen, sondern auch am internationalen Wirtschaftsverkehr teilnimmt, sind die dazugeh?rigen zoll- und au?enwirtschaftsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Ein- und Ausfuhr von Waren- und Dienstleistungen zu beachten.
Alle Waren, die aus einem Staat au?erhalb der Europ?ischen Union (EU), im Folgenden ?Drittland“ genannt, in das Zollgebiet der EU ein – bzw. aus der EU in ein Drittland ausgeführt werden sollen, müssen das Verfahren der Bundeszollverwaltung ordnungsgem?? durchlaufen. Das Verfahren wird durch den Zollkodex der Union (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) geregelt und ist auch bei Ein- und Ausfuhren im Rahmen von Dienstreisen zu berücksichtigen (/fileadmin/zv/organisationsberatung-pruefwesen/uni-intern/Merkblatt_fuer_Zoll-_und_Exportkontrolle_Dienstreisen.pdf).
Neben zollrechtlichen Vorgaben sind bei Exporten auch die des Au?enwirtschaftsrechts (?Exportkontrolle“) zu beachten. Um die bestehenden Haftungsrisiken wegen des Versto?es gegen exportkontrollrechtliche Vorgaben für alle Beteiligten zu minimieren, ist wichtig, dass die an einer Ausfuhr beteiligten Bereiche über die einzuhaltenden Regelungen informiert sind. Einen ersten ?berblick zum Thema Exportkontrolle finden 365足彩投注_365体育投注@ auf der Intranetseite des Exportkontrollbeauftragten der Universit?t Paderborn (/zv/organisationsberatung-pruefwesen/exportkontrolle).
Nachfolgend erhalten 365足彩投注_365体育投注@ einen zusammenfassenden ?berblick über die Thematik ?Zoll“ samt dazugeh?riger Begriffsbestimmungen.
Weiterführende Informationen über die Vorgehensweise bei einer beabsichtigten Ein- oder Ausfuhr im Sinne der vorgenannten Beschreibung finden 365足彩投注_365体育投注@ in der nebenstehenden ?bersicht.

Z?lle sind Abgaben, die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf der EU (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) der EU erhoben werden.

Eine ?bersicht der zum Zollgebiet geh?renden Gebiete finden 365足彩投注_365体育投注@ hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Zollgebiet/zollgebiet_node.html

Anhand der Warentarifnummer (s.u.) werden bei der Einfuhr die Zolls?tze (H?he der Abgaben), Ein- und Ausfuhrbeschr?nkungen sowie die jeweils erforderlichen Dokumente ermittelt. Abzugrenzen vom Zollsatz ist die Einfuhrumsatzsteuer (derzeit i. H. v. 19 %), die bei s?mtlichen Einfuhren nach Deutschland erhoben wird (auch bei dem Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedsstaaten). Aufgrund der unterschiedlichen Steuers?tze in den einzelnen L?ndern und Mitgliedsstaaten werden Rechnungen daher immer ohne Steuer (netto) ausgewiesen. Die Abfuhr der Steuer erfolgt im Nachgang entweder über den Einfuhrabgabenbescheid (bei Warensendungen aus Drittl?ndern) oder über den Steuerschlüssel, mit den die Rechnung in der MACH Software verbucht wird, bei Dienstleistungen und Warenverkehr innerhalb der EU. Der Steuerschlüssel wird dann bei der Festlegung und/oder Buchung der Rechnung automatisch ausgew?hlt und Ihrem Konto belastet.

Die Europ?ische Kommission und die deutsche Zollverwaltung stellen Datenbanken zur Verfügung, in denen die H?he der Einfuhrabgaben, insbesondere des Zolls, bei der Ausfuhr in ein Drittland (zum Beispiel USA) beziehungsweise Einfuhr in die Europ?ische Union (zum Beispiel Deutschland) ermittelt werden kann.
Für einen ersten ?berblick haben wir Ihnen ein Merkblatt erstellt.
Im Zweifel k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich an den Zollbeauftragten wenden (Dezernat 1.4, Herr Dirk Fuest, Tel.: 05251 60-2521).

Ma?geblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert inkl. der Bef?rderungskosten bis zur Grenzstelle der EU, die je nach Transportart der Ware variieren k?nnen (z. B. bei Transport per Flugzeug oder Schiff). Der sich dadurch ergebene Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Z?lle und der Einfuhrumsatzsteuer.
Eine Beispielberechnung finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

? Versandmitteilung
? Handelsrechnung
? Proforma-Invoice (Commercial Invoice)
? Airway Bill/ Lieferschein/ packing slip/ shipping note, etc.
? Fracht-/Speditionsrechnung
? Einfuhrabgabenbescheid (Steuerbescheid)
? Warenverkehrsbescheinigung
? Ursprungserkl?rungen/Pr?ferenznachweise

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Kontakt

Dirk Fuest
Dezernat 1.4 Beschaffung

Telefon: +49 5251 60-2521
E-Mail: dirk.fuest(at)zv.uni-paderborn(dot)de
Büro: C2.209