Gasth?rerschaft

Wenn 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ einzelne Veranstaltungen der Universit?t Paderborn besuchen m?chten und keinen Abschluss anstreben, k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ (im Rahmen vorhandener M?glichkeiten) als Gasth?rer*in zugelassen werden.

?ber die Gasth?rerschaft:

  • Eine Hochschulreife ist f¨¹r die Zulassung als Gasth?rer*in nicht erforderlich.
  • Gasth?rer*innen sind nicht berechtigt, Pr¨¹fungen abzulegen. 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ k?nnen jedoch auf Wunsch in der jeweiligen Fakult?t eine Bescheinigung ¨¹ber die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
  • F¨¹r die Zulassung zu Sprachkursen ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen ein Platz-Nachweis vom Zentrum f¨¹r Sprachlehre (ZfS) zu erbringen.
  • Die Zulassung kann ganzj?hrig beantragt werden und erfolgt stets f¨¹r die Dauer eines Semesters. Sollten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in einem weiteren Semester als Gasth?rer*in Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.

F¨¹r die Zulassung ist eine Geb¨¹hr in H?he von 100,00€ auf das Konto der Universit?t Paderborn zu entrichten:

IBAN: DE22300500000001463215
BIC: WELADE3LXXX
Verwendungszweck: Gasth?rergeb¨¹hr - [Semester] - Nachname, Vorname

Nach erfolgter Zulassung erhalten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ per Post einen Gasth?rerausweis, allerdings kein Semesterticket.
 

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