Informationen zu Stornierungen

Wird eine zuvor genehmigte Dienstreise aus triftigen Gründen nicht ausgeführt, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen, nach dem Reisekostengesetz NRW berücksichtigungsf?higen Auslagen erstattet (Reisevorbereitungskosten), die nicht storniert werden k?nnen.

Bitte unbedingt vor der Stornierung einer Dienstreise aus triftigen dienstlichen Gründen (hierzu z?hlt auch eine Gef?hrdung durch die Corona-Pandemie) oder einer lebensgef?hrlichen Erkrankung eines Familienangeh?rigen, die Stornobedingungen beachten, damit unvermeidliche Stornokosten so gering wie m?glich gehalten werden.
Bitte bestehen 365足彩投注_365体育投注@ bei der Stornierung auf die Rückerstattung des gezahlten Betrages. Die Annahme von Gutscheinen ist zu vermeiden!
Ebenso sind die Belege (Original) sowie einen Nachweis darüber, dass die entstandenen Kosten versucht wurden, zu stornieren und so gering wie m?glich zu halten, beizufügen.

Hierzu reichen 365足彩投注_365体育投注@ bitte eine Abrechnung mit den nicht stornierbaren Kosten in der Reisestelle, innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von 6 Monaten nach dem geplanten Reiseende, ein.

Eine Checkliste zur Abrechnung von Storno-Kosten finden 365足彩投注_365体育投注@ hier

Informationen zur Stornierung von Fahrkarten der Deutschen Bahn finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.