R¨¹ckmeldung

Soll das Studium nach Semesterablauf in demselben Studiengang fortgesetzt werden, ist die sogenannte R¨¹ckmeldung erforderlich. Die R¨¹ckmeldung gilt als vorgenommen, wenn die Semestergeb¨¹hren fristgerecht in voller H?he auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind. Bitte planen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ die Bearbeitungszeit Ihrer Bank - zwischen der ?berweisung und dem Zahlungseingang auf dem Hochschulkonto - ein. Ob 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ f¨¹r das folgende Semester bereits zur¨¹ckgemeldet sind, k?nnen 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ in PAUL unter Meine Daten > Pers?nliche Daten > Semesterstatus einsehen.

Bei nicht fristgerechter R¨¹ckmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.

F¨¹r die R¨¹ckmeldung zum Sommersemester 2024 m¨¹ssen Semestergeb¨¹hren in H?he von 352,75 € bis zum 21.03.2024 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.  

Die Bankverbindung lautet wie folgt:

Kontoinhaber: Universit?t Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX

Verwendungszweck: Bitte geben 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ als erstes Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.

Alle Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer bei der Universit?t Paderborn eingehen und die nicht zugeordnet werden k?nnen, werden an den*die Kontoinhaber*in zur¨¹ck ¨¹berwiesen. In diesem Fall erfolgt keine R¨¹ckmeldung! Bitte achten 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ daher auf die korrekte Angabe Ihrer Matrikelnummer!

Studiengangwechsel/Parallelstudium: Der Wechsel/die Einschreibung f¨¹r ein Parallelstudium kann erst vollzogen werden, wenn die Semestergeb¨¹hren auf dem Konto der Universit?t Paderborn eingegangen sind. Bitte geben 365×ã²ÊͶע_365ÌåÓýͶע@ auch hier Ihre Matrikelnummer und nicht die Bewerbungsnummer zur R¨¹ckmeldung an.

Lehrveranstaltungsanmeldung:
Eine Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen ist erst nach Eingang Ihrer Zahlung auf dem Konto der Universit?t Paderborn m?glich!

Gro?e Zweith?rer gem. ¡ì 52 Abs. 2 Hochschulgesetz (HG) m¨¹ssen sich durch Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung ihrer Ersthochschule f¨¹r das Folgesemester zur¨¹ckmelden. Die R¨¹ckmeldung f¨¹r das Sommersemester ist bis zum 01.04.2024 vorzunehmen.

Gro?e Zweith?rer*innen mit Ersth?rerschaft an der HfM in Detmold bzw. der TH OWL
Von der R¨¹ckmeldepflicht ausgenommen sind Studierende des Unterrichtsfaches Musik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, welche als Ersth?rer*innen an der Hochschule f¨¹r Musik in Detmold eingeschrieben sind und Studierende der Unterrichtsf?cher Ern?hrungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sowie Lebensmitteltechnik im Lehramt an Berufskolleg, welche an der Technischen Hochschule OWL als Ersth?rer*innen eingeschrieben sind.

Die Zulassung von Kleinen Zweith?rern gem. ¡ì 52 Abs. 1 HG erfolgt stets nur f¨¹r die Dauer eines Semesters. Sofern in einem weiteren Semester als Kleiner Zweith?rer an der Universit?t Paderborn Lehrveranstaltungen besucht werden sollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.