Studieren ohne allgemeine Hochschulreife (ohne Abitur)

Grunds?tzlich berechtigt die allgemeine Hochschulreife (aHR, "Abi") zum Studium an Universit?ten. Die aHR erwirbt man durch eine erfolgreiche Abiturprüfung nach dem Besuch der gymnasialen Oberstufe an (beruflichen) Gymnasien, Gesamtschulen oder Oberschulen. In NRW tr?gt das entsprechende Zeugnis die Bezeichnung ?Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“. Liegt die aHR vor, gilt der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Studium an einer Universit?t jedoch auch ohne Abitur m?glich.
Hier k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich informieren:

Welche weiteren Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) gibt es und was ist bei der Bewerbung zu beachten?

Hinweis: Wenn 365足彩投注_365体育投注@ ein Fachabitur haben, achten 365足彩投注_365体育投注@ besonders auf die Unterschiede zwischen der fachgebundenen Hochschulreife und der Fachhochschulreife.

Fachgebundene Hochschulreife (fgHR)

Die fachgebundene Hochschulreife unterscheidet sich von der allgemeinen Hochschulreife im Wesentlichen durch die namensgebende Fachbindung und durch die erforderlichen Sprachkenntnisse. Der Abschluss ist nicht gleichzusetzen mit der Fachhochschulreife (FHR, s. unten). Die fgHR kann z. B. an Beruflichen Gymnasien und Fachoberschulen erlangt werden und berechtigt zum Studium von bestimmten (an den schulischen Fachrichtungen orientierten) Studieng?ngen an Fachhochschulen und Universit?ten. Die Studieng?nge/F?cher, die aufgrund der schulischen Fachrichtung studiert werden k?nnen, sind i. d. R. auf dem Zeugnis vermerkt. In NRW tr?gt das entsprechende Abschlusszeugnis die ?berschrift ?Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife“.

Liegt bei Ihnen die fgHR vor und ist die Fachbindung zum gewünschten Studiengang Ihrem Zeugnis zu entnehmen, gilt für 365足彩投注_365体育投注@ der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.

Fachhochschulreife (FHR)

Die Fachhochschulreife (FHR) wird durch den Abschluss eines schulischen Teils sowie eines praktischen Teils (Berufst?tigkeit/Berufsausbildung/einschl?giges Praktikum) im Rahmen des entsprechenden Bildungsganges z. B. an Fachoberschulen erworben. Das Zeugnis tr?gt zumeist die Bezeichnung ?Zeugnis der Fachhochschulreife“.

Die FHR berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. An der Universit?t Paderborn besteht jedoch die M?glichkeit, die Hochschulzugangsberechtigung für ausgew?hlte, zulassungsfreie Studienangebote zu erwerben:


Liegt bei Ihnen die FHR vor, k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ die HZB für obenstehende Studienangebote erwerben, wenn eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung durch die erfolgreiche Prüfungsteilnahme nachgewiesen werden.

Wie l?uft der Bewerbungsprozess ab und was gilt es zu beachten?

Grunds?tzlich gilt: Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch – beginnen 365足彩投注_365体育投注@ frühzeitig, damit die Bearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann.

Bevor 365足彩投注_365体育投注@ an den Prüfungen der besonderen fachlichen Eignung und der Allgemeinbildung teilnehmen k?nnen, muss das Vorliegen der Fachhochschulreife vom Studierendensekretariat (STS) festgestellt werden.

Reichen 365足彩投注_365体育投注@ hierzu den Antrag inkl. entsprechender Nachweise (Zeugnis und weitere Unterlagen, soweit diese zum Nachweis erforderlich sind, z. B. Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, Praktikumsbescheinigung etc. – in amtlich beglaubigter Form) beim STS ein. Das STS prüft die eingereichten Unterlagen und stellt entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage bei den prüfenden Stellen (s. u.) aus.

Hinweis: Ohne die Bescheinigungen k?nnen die notwendigen Prüfungen nicht abgelegt werden. Da die Best?tigung des Abschlusses durch das STS bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann, ist der Antrag im eigenen Interesse frühzeitig zu stellen.

Prüfung der Allgemeinbildung:

Zust?ndig für die Feststellung der Allgemeinbildung ist das Zentrum für Sprachlehre (ZfS). Ausführliche Informationen zu den Fristen und zum Nachweis der Allgemeinbildung finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Prüfung der besonderen fachlichen Eignung:

Die Zust?ndigkeit für die Feststellung der fachlichen Eignung liegt in der jeweiligen Fakult?t:

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ die Bescheinigungen der beiden bestandenen Prüfungen haben, ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess innerhalb der entsprechenden Fristen durchzuführen.

Berufliche Qualifikation (BQ)

Beruflich Qualifizierte ohne allgemeine Hochschulreife haben gem?? Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) die M?glichkeit des Hochschulzugangs für Bachelorstudieng?nge.

Welche Zugangsm?glichkeiten und -voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung ist ein Meisterbrief im Handwerk oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt IHK).

Diese Gruppe ist zur Aufnahme des Studiums in jedem Bachelorstudiengang ohne Zugangsprüfung berechtigt. Dies gilt auch, wenn der Fortbildungsabschluss ausnahmsweise ohne vorherige Berufsausbildung erworben werden durfte.

Beachten 365足彩投注_365体育投注@ dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zus?tzlich vor dem regul?ren Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Die Gruppe der fachtreuen Bewerber*innen ist zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, welches der Berufsausbildung und der beruflichen T?tigkeit fachlich entspricht. In den F?llen eines Lehramtsstudiums oder des Zwei-Fach-Bachelors muss die Fachtreue für jedes Studienfach vorliegen. Gegebenenfalls muss in dem Fach, das nicht der Berufsausbildung entspricht, ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung absolviert werden (s. u.).

Voraussetzung ist der Abschluss einer mindestens 2-j?hrigen anerkannten Berufsausbildung und eine mindestens 3-j?hrige berufliche Vollzeitt?tigkeit im Ausbildungsberuf (oder einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf).

  • Die Berufsausbildung muss landes- oder bundesrechtlich geregelt sein. Ob Ihre Ausbildung anerkannt ist, k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ z. B. hier prüfen.
  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre berufliche T?tigkeit ausreichend.
  • Eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung wird als berufliche T?tigkeit angerechnet.
  • Eine mindestens h?lftige Teilzeitbesch?ftigung wird als berufliche T?tigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet.

Beachten 365足彩投注_365体育投注@ dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zus?tzlich vor dem regul?ren Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Diese Gruppe ist zur Aufnahme eines Bachelorstudiums berechtigt, welches der Berufsausbildung und der beruflichen T?tigkeit fachlich nicht entspricht, sofern

  • für Studieng?nge/F?cher mit Zulassungsbeschr?nkung eine Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt wurde
  • für Studieng?nge/F?cher ohne Zulassungsbeschr?nkung eine Zugangsprüfung ODER ein zweisemestriges Probestudium erfolgreich absolviert wurde

und die beruflichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Abschluss einer mindestens 2-j?hrigen anerkannten Berufsausbildung und mindestens 3-j?hrige berufliche Vollzeitt?tigkeit im Ausbildungsberuf (oder einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf).

  • Die Berufsausbildung muss landes- oder bundesrechtlich geregelt sein. Ob Ihre Ausbildung anerkannt ist, k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ z. B. hier prüfen.
  • Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre berufliche T?tigkeit ausreichend.
  • Eine weitere fachlich verwandte Berufsausbildung wird als berufliche T?tigkeit angerechnet.
  • Eine mindestens h?lftige Teilzeitbesch?ftigung wird als berufliche T?tigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet.

Beachten 365足彩投注_365体育投注@ dennoch den unten beschriebenen Prozess, welcher zus?tzlich vor dem regul?ren Bewerbungs- und Einschreibungsprozess durchgeführt werden muss.

Wie l?uft der Bewerbungsprozess ab und was gilt es zu beachten?

Grunds?tzlich gilt: Das Verfahren nimmt einige Zeit in Anspruch – beginnen 365足彩投注_365体育投注@ frühzeitig, damit die Bearbeitung innerhalb der Fristen abgeschlossen werden kann.

Es wird zudem dringend empfohlen, zun?chst ein Beratungsgespr?ch bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) wahrzunehmen. Die ZSB informiert über Zugangsvoraussetzungen, Studienm?glichkeiten und Unterstützungsangebote.

Der Zugang zum Studium als beruflich Qualifizierte*r ist nur m?glich, wenn der Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen mit allen erforderlichen Nachweisen fristgerecht im Studierendensekretariat eingeht.

Ausschlussfrist für den Eingang des Antrags:

  • 15.06. für eine Bewerbung mit Studienstart zum Wintersemester des Jahres
  • 15.12. für eine Bewerbung mit Studienstart zum Sommersemester des Folgejahres

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten 365足彩投注_365体育投注@ per E-Mail den Bescheid über Ihre Zugangsvoraussetzungen sowie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Wichtig: Prüfen 365足彩投注_365体育投注@ die im Antrag geforderten Nachweise frühzeitig! Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die notwendigen Nachweise in beglaubigter Form einzuholen. Zudem ist ein verpflichtendes Beratungsgespr?ch mit dem*der zust?ndigen Fachberater*in der Fakult?t nachzuweisen, welches rechtzeitig vereinbart werden muss.

Verpflichtendes Beratungsgespr?ch mit dem*der zust?ndigen Fachberater*in
Im Beratungsgespr?ch wird das fachliche und methodische Vorwissen ermittelt. Das Gespr?ch informiert auch über M?glichkeiten des Ausgleichs des fehlenden Vorwissens im Sinne einer Studienerfolgsprognose. Die zust?ndigen Fachberater*innen k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ über das Studienangebot im jeweiligen Studiengang/Fach unter Kontakt/Anlaufstellen (Fachbezogene Fragen) recherchieren oder in der Fakult?t erfragen.

  • Falls 365足彩投注_365体育投注@ sich für mehrere Studieng?nge/F?cher bewerben m?chten, ist für jeden Studiengang/jedes Fach eine Beratung erforderlich.
  • Im Beratungsgespr?ch ist der Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und die Nachweise zur beruflichen Qualifikation vorzulegen. Die Beratung ist auf der entsprechenden Seite des Antrags von dem*der Fachberater*in zu bescheinigen.

Ob 365足彩投注_365体育投注@ eine Prüfung ablegen müssen, wird Ihnen im Bescheid über Ihre Zugangsvoraussetzungen mitgeteilt.
Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung endet für die Aufnahme eines Studiums zum Wintersemester am 01.04. des Jahres und für die Aufnahme eines Studiums zum Sommersemester am 01.10. des Vorjahres.

Achtung:

Die Anmeldefrist für die Zugangsprüfung liegt deutlich vor dem Ende der Frist zum Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ vermuten, in mindestens einem Fach nicht fachtreu zu sein, reichen 365足彩投注_365体育投注@ den Antrag auf Prüfung der Zugangsvoraussetzungen mit genügend Vorlaufzeit ein!

Zust?ndig für die Termine und die Anmeldung zur Zugangsprüfung ist das Zentrale Prüfungssekretariat. Zu den Prüfungsinhalten ber?t die Zentrale Studienberatung.

Bei zulassungsfreien Bachelorstudieng?ngen ist alternativ zur Zugangsprüfung ein zweisemestriges Probestudium m?glich, das bei Erfolg fortgesetzt werden darf. Ob 365足彩投注_365体育投注@ ein Probestudium absolvieren k?nnen oder eine Zugangsprüfung ablegen müssen, wird Ihnen im Bescheid über Ihre Zugangsvoraussetzungen mitgeteilt.

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ den Bescheid der Zugangsvoraussetzungen sowie ggf. den Nachweis der bestandenen Zugangsprüfung/en erhalten haben, ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess innerhalb der entsprechenden Fristen durchzuführen.

Hochschulabschluss

Wenn 365足彩投注_365体育投注@ keine allgemeine Hochschulreife besitzen, aber bereits einen anerkannten Hochschulabschluss erlangt haben, k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ sich für Bachelor- sowie die Ihrem Hochschulabschluss fachlich-inhaltlich nahen Masterstudieng?nge bewerben.

Anerkannte Hochschulabschlüsse:

  • Staatliche Abschlussprüfung/Hochschulabschlussprüfung an einer Universit?t oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von min. sechs Semestern.
  • Kirchliche Abschlussprüfung an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von min. sechs Semestern.
  • Hochschulabschlussprüfung an einer Kunsthochschule mit einer Regelstudienzeit von min. sechs Semestern.
  • Laufbahnprüfung von Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule für den ?ffentlichen Dienst des Bundes oder eines Landes mit einer Regelstudienzeit von min. drei Jahren und einem min. achtzehnmonatigen fachwissenschaftlichen Studienanteil.

Diese Abschlüsse sind dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertige Bildungsnachweise. Es gilt der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.