Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Studium kann auf Antrag gew?hrt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Studium an einer ausl?ndischen Hochschule
- Sonstiger Auslandsaufenthalt, der dem Studienziel dient
- Freiwilliges Praktikum im Inland, das dem Studienziel dient
- Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
- Dienst
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Erziehungsurlaub
- Pflege bzw. Versorgung von Angeh?rigen
- Gründung eines Unternehmens
- Sonstige wichtige Gründe
Die Beurlaubung erfolgt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jeweils für die Dauer eines Semesters. W?hrend der Beurlaubung für mehr als sechs Monate ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten.
Beurlaubte sind nicht berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen, Teilnahmevoraussetzungen im Sinne des § 64 Abs. 2 Nr. 2 Hochschulgesetz oder Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und für Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, für das beurlaubt werden soll. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn die Beurlaubung aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsf?rderungsgesetz sowie aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschw?gerten erfolgt. Wenn Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden, die w?hrend des Urlaubssemesters erbracht wurden, wird das Urlaubssemester als Fachsemester gez?hlt.
Die Beurlaubung kann erst nach Eingang der Zahlung der Semestergebühren erfolgen. Die H?he der Semestergebühren ist abh?ngig vom Beurlaubungsgrund. Hinweise, insbesondere zu den erforderlichen Unterlagen, finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.
Den Antrag auf Beurlaubung stellen 365足彩投注_365体育投注@ bitte für das Sommersemester bis zum 21.03. und für das Wintersemester bis zum 21.09. elektronisch über PAUL > Studium > Antr?ge .
Falls die Voraussetzungen für eine Beurlaubung (s.o. Beurlaubungsgründe) nach Ablauf dieser Fristen eintreten, entscheidet über Ausnahmen die Hochschulverwaltung. Für diesen Ausnahmefall schicken 365足彩投注_365体育投注@ bitte eine E-Mail an backoffice@zv.uni-paderborn.de. Rückwirkende Beurlaubungen für vorhergehende Semester sind generell ausgeschlossen.
Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist grunds?tzlich nicht zul?ssig, au?er bei Studierenden eines Master-Studiengangs oder bei einer schweren Erkrankung w?hrend des ersten Fachsemesters.
H?ufige Fragen
- Wie lange kann ich mich beurlauben lassen?
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Eine Beurlaubung ist immer nur für ein Semester m?glich. M?chten 365足彩投注_365体育投注@ sich für mehrere Semester beurlauben lassen, ist zu jedem dieser Semester ein neuer Antrag zu stellen. M?chten 365足彩投注_365体育投注@ nach einem Urlaubssemester das Studium in Paderborn wieder aufnehmen, müssen 365足彩投注_365体育投注@ sich fristgerecht zurückmelden. Wichtig: Bei einer Beurlaubung von mehr als 6 Monaten ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten.
- Was ist die Folge, wenn mein Antrag auf Beurlaubung nicht vollst?ndig ist?
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Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese per E-Mail (Unimail-Adresse) nachgefordert. Falls fehlende Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden, wird der Antrag auf Beurlaubung als gegenstandslos betrachtet, eine Beurlaubung ist dann nicht mehr m?glich.
- Welche Probleme k?nnen bei Zahlung der reduzierten Semestergebühren entstehen?
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Sollte dem Beurlaubungsantrag nicht stattgegeben werden k?nnen, erfolgt keine Rückmeldung. Der fehlende Differenzbetrag für die Rückmeldung ist fristgerecht auf das Konto der Hochschule einzuzahlen, um die Einleitung des Exmatrikulationsverfahrens wegen nicht erfolgter Rückmeldung zu verhindern.
- Was passiert, wenn ich den Antrag auf Beurlaubung gestellt habe?
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Konnte Ihr Antrag bewilligt werden, sehen 365足彩投注_365体育投注@ dies in ihrem PAUL-Account als "Status: bewilligt". 365足彩投注_365体育投注@ bekommen Ihre Studienbescheinigungen wie gew?hnlich zugeschickt. Darauf ist dann der Status ?beurlaubt“ vermerkt. Bitte überprüfen 365足彩投注_365体育投注@ die Angaben und teilen 365足彩投注_365体育投注@ evtl. Fehler umgehend dem Studierendensekretariat mit.
Kann Ihr Antrag nicht bewilligt werden oder fehlen für die Prüfung weitere Nachweise, erhalten 365足彩投注_365体育投注@ per E-mail eine entsprechende Nachricht. Beobachten 365足彩投注_365体育投注@ deshalb nach Antragstellung unbedingt ihr E-mail-Postfach.
- W?hrend meines Urlaubssemesters ben?tige ich das Semesterticket nicht. Kann ich mir den Mobilit?tsbeitrag erstatten lassen?
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Antr?ge auf Erstattung sind vor Beginn des Urlaubssemesters online zu stellen.
- Welche Auswirkungen hat eine Beurlaubung auf meinen BAf?G-Anspruch?
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Bitte erkundigen 365足彩投注_365体育投注@ sich vor der Beantragung der Beurlaubung beim BAf?G-Amt, welche Auswirkungen eine Beurlaubung in Ihrem Fall hat.
- W?hrend meines Auslandsaufenthaltes m?chte ich die an mich adressierte Post der Universit?t Paderborn an eine andere Adresse schicken lassen. Ist das m?glich?
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365足彩投注_365体育投注@ k?nnen die Adress?nderung in Ihrem Uni-Account selbst vornehmen. Dazu klicken 365足彩投注_365体育投注@ in PAUL auf ?Meine Daten“ und dann auf ?Adresse“. Bitte denken 365足彩投注_365体育投注@ daran, Ihre Adresse nach Ihrer Rückkehr wieder zu aktualisieren.