Arten des Prüfungsrücktritts

Ein Prüfungsrücktritt ist ohne oder mit triftigen Grund m?glich.

Der Regelfall ist die Abmeldung ohne triftigen Grund. 365足彩投注_365体育投注@ kann vor der Prüfung in einer festgelegten Frist im PAUL-Webportal unter "Meine Prüfungen" durchgeführt werden.

Mit triftigem Grund ist der Rücktritt vor oder nach dem Prüfungstermin m?glich, z.B. bei Erkrankung (Vordruck für die/den ?rztin/Arzt s.u.) oder nachweisbarer h?herer Gewalt.

Erl?uterungen/Vorgehen

Prüfungen k?nnen i.d.R. bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen im PAUL-Webportal unter "Meine Prüfungen" abgemeldet werden.

365足彩投注_365体育投注@ sind erkrankt und k?nnen nicht an einer Prüfung teilnehmen:

Als Nachweis genügt ein ?rztliches Attest sp?testens vom Prüfungstag. Dieses muss die Prüfungsunf?higkeit best?tigen bzw. eine Einsch?tzung des Arztes/der ?rztin zur Prüfungsunf?higkeit enthalten. Zus?tzlich muss das Attest die Angabe zum Zeitraum der Prüfungsunf?higkeit und den Zeitpunkt der Untersuchung enthalten.

Hilfsweise nutzen 365足彩投注_365体育投注@ bitte unseren Vordruck für die Bescheinigung der Prüfungsunf?higkeit. Dort werden die notwendigen Angaben abgefragt.

Eine Rückdatierung des Beginns der Prüfungsunf?higkeit ist nicht m?glich! (Anders als z.b. bei der Arbeitsunf?higkeit.)

Ich bin erkrankt und mein Hausarzt bzw. die Vertretung hat keine Sprechzeiten. Was nun?
Es gilt Folgendes: 24-Stunden-Auskunft über den ?rztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen unter der gebührenfreien Telefonnummer 116 117. Hier werden 365足彩投注_365体育投注@ an den zust?ndigen Arzt weiter geleitet. Weitere Informationen auch unter https://www.kvwl.de/notfalldienst.

Der Rücktritt ist unverzüglich, sp?testens aber 5 Werktage nach dem Prüfungstermin im Zentralen Prüfungssekretariat nachzuweisen und glaubhaft zu machen.

365足彩投注_365体育投注@ sind erkrankt und haben an einer Prüfung teilgenommen:

Die Anforderungen an den Nachweis sind in diesem Fall h?her. In diesen F?llen muss der Arzt/die ?rztin angeben, wann die Krankheit begann und 365足彩投注_365体育投注@ erkennen konnten, dass 365足彩投注_365体育投注@ erkrankt sind (siehe Vordruck Bereich "Nur relevant bei Teilnahme an oder Abbruch der Prüfung"). Es muss erkennbar sein, ob 365足彩投注_365体育投注@ in Kenntnis der Erkrankung an der Prüfung teilgenommen haben.

 

Als Nachweis genügt ein ?rztliches Attest sp?testens vom Prüfungstag. Dieses muss die Prüfungsunf?higkeit best?tigen bzw. eine Einsch?tzung des Arztes/der ?rztin zur Prüfungsunf?higkeit enthalten. Zus?tzlich muss das Attest die Angabe zum Zeitraum der Prüfungsunf?higkeit und den Zeitpunkt der Untersuchung enthalten.

Hilfsweise nutzen 365足彩投注_365体育投注@ bitte unseren Vordruck für die Bescheinigung der Prüfungsunf?higkeit. Dort werden die notwendigen Angaben abgefragt.

 

Eine Rückdatierung des Beginns der Prüfungsunf?higkeit ist nicht m?glich! (Anders als z.b. bei der Arbeitsunf?higkeit.)

Ich bin erkrankt und mein Hausarzt bzw. die Vertretung hat keine Sprechzeiten. Was nun?
Es gilt Folgendes: 24-Stunden-Auskunft über den ?rztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen unter der gebührenfreien Telefonnummer 116 117. Hier werden 365足彩投注_365体育投注@ an den zust?ndigen Arzt weiter geleitet. Weitere Informationen auch unter https://www.kvwl.de/notfalldienst.

Der Rücktritt ist unverzüglich, sp?testens aber 5 Werktage nach dem Prüfungstermin im Zentralen Prüfungssekretariat nachzuweisen und glaubhaft zu machen.

Prüfungsunf?higkeit und Arbeitsunf?higkeit sind in Deutschland zwei unterschiedliche Konzepte.

Arbeitsunf?higkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre Arbeit auszuüben. In diesem Fall ist die betroffene Person berechtigt, eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (auch "gelber Schein" genannt) von ihrem Arzt zu erhalten, die sie von der Arbeit befreit und Anspruch auf Krankengeld bei einer Krankenkasse gibt.

Prüfungsunf?higkeit hingegen bezieht sich auf die Unf?higkeit einer Person, an einer Prüfung teilzunehmen. Dies kann aufgrund von Krankheit, psychischen Belastungen oder anderen Umst?nden der Fall sein. Im Gegensatz zur Arbeitsunf?higkeit berechtigt Prüfungsunf?higkeit nicht automatisch zu einer Krankschreibung.

 

Aktueller Hinweis: Im Gegensatz zur Arbeitsunf?higkeit kann  bei der Prüfungsunf?higkeit keine telefonische Krankschreibung erfolgen. Es ist eine physische Untersuchung in der Arztpraxis erforderlich!

365足彩投注_365体育投注@ k?nnen z.B. aus Gründen nachweisbarer h?herer Gewalt nicht an einer Prüfung teilnehmen:

Die Anforderungen an den Nachweis sind je nach Situation anders. Sollte z.B. ein Zug, auf den 365足彩投注_365体育投注@ angewiesen sind, ausfallen oder Versp?tung haben, so müssen 365足彩投注_365体育投注@ den Ausfall/die Versp?tung vom Verkehrsunternehmen schriftlich best?tigen lassen. Bitte haben 365足彩投注_365体育投注@ Verst?ndnis, dass grunds?tzlich nur auf die in PAUL hinterlegte Anschrift und somit die Verbindung zwischen diesem Ort und der Uni Paderborn Rücksicht genommen werden kann. Achten 365足彩投注_365体育投注@ in diesem Fall darauf, dass das Datum, die Uhrzeit und die konkrete Verbindung (mit Zugnummer) aufgeführt werden müssen.

Der Rücktritt ist unverzüglich, sp?testens aber 5 Werktage nach dem Prüfungstermin im Zentralen Prüfungssekretariat nachzuweisen und glaubhaft zu machen.

Sollten 365足彩投注_365体育投注@ w?hrend der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit erkrankt sein, kann dieses die Verl?ngerung der Bearbeitungszeit um den Krankheitszeitraum bedeuten.

Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

? Die "Verhinderung" an der Bearbeitung muss unverzüglich dem ZPS mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Dazu muss eine Prüfungsunf?higkeitsbescheinigung (s.o.) mit dem entsprechenden Zeitraum vorgelegt werden.

? Die maximale Verl?ngerung gem?? Prüfungsordnung darf noch nicht ausgesch?pft sein.

Wichtiger Hinweis:

? Wird festgestellt, dass ein Prüfling, dessen Bearbeitungszeit aufgrund von Krankheit verl?ngert wurde, w?hrend der Zeit der bescheinigten Krankheitsdauer an der Arbeit weiterarbeitet (oder auch an lehrstuhlinternen Beratungsterminen teilnimmt), kann dies als T?uschung geahndet werden.

Im PAUL-Webportal unter "Studium > Prüfungsverwaltung > Antr?ge > ZPS:Prüfungsrücktritt aus triftigem Grund" [bitte vorrangig nutzen!].

     ? Das Original muss entsprechend der Angaben im Online-Antrag von Ihnen aufbewahrt werden.

oder

     ? Einreichung des Originals im Zentralen Prüfungssekretratiat pers?nlich oder per Post [alternativ]

Beispiel für die Fristberechnung 5 Werktage nach Prüfungstermin:
Die Prüfung findet am Mittwoch (22.03.2023) statt. Die Frist beginnt am Donnerstag (23.03.2023) und endet 5 Werktage sp?ter am Dienstag (28.03.2023, 23:59 Uhr). Der dazwischenliegende Samstag geht als Werktag in die Fristberechnung mit ein, der Sonntag nicht (Grundlage §187ff BGB i.V.m. §3 Abs. 2 BUrlG).

Unter "Prüfungsergebnisse" k?nnen 365足彩投注_365体育投注@ einsehen, ob Ihrem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung entsprochen wurde. Es kann sein, dass der Eintrag erst mit Bekanntgabe der restlichen Prüfungsergebnisse einsehbar ist. Sollte Ihr Antrag auf Prüfungsrücktritt abgelehnt worden sein, werden 365足彩投注_365体育投注@ in jedem Fall informiert. Das Gleiche gilt, falls Nachweise fehlen oder unvollst?ndig sind.