Vertretung der Belange studentischer Hilfskr?fte

An der Universit?t Paderborn gibt es neben dem Personalrat und anderen Vertretern zus?tzlich die Vertretung der Belange studentischer Hilfskr?fte.

Diese Vertretung besteht aus drei Mitgliedern (Vorsitzende Sabine Gockel, Vertreter Patrick Ellerbrok und Timo Heinze), ist seit Oktober 2023 bis 30.09.2024 im Amt und befasst sich mit allen Belangen und Problemen von studentischen Hilfskr?ften (SHKs).

Die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskr?fte ist für euch Ansprechpartner in jeglichen Fragen rund um das Arbeitsverh?ltnis SHK an der Uni Paderborn sein. Das k?nnen Fragen zum Vertrag, zum Urlaub sein oder auch Schwierigkeiten oder Beschwerden im Arbeitsverh?ltnis oder Umfeld. Wir k?nnen euch beraten, an die richtigen Ansprechpartner*innen verweisen oder auch Sachverhalte kl?ren.

Schreibt uns an: shk-vertretung@upb.de oder vereinbart einen individuellen pers?nlichen Termin.

(1) Die Grundordnung kann vorsehen, dass die Studierenden oder der Senat auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle w?hlt, die nach Ma?gabe von Absatz 2 als Beauftragte für die studentischen Hilfskr?fte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskr?ften nach § 46 wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskraftt?tigkeit fachlich einschl?giges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. 365足彩投注_365体育投注@ht die Grundordnung die Wahl nach Satz 1 vor, regelt sie zugleich die Anzahl der Mitglieder der Stelle, ihre Bestellung und Amtszeit sowie das N?here zur W?hlbarkeit und zur Wahl. Die Grundordnung kann vorsehen, dass die Mitglieder der Stelle, sofern sie in einem Dienst- oder Besch?ftigungsverh?ltnis zur Hochschule stehen, in einem angemessenen Umfang von ihrer dienstlichen T?tigkeit freigestellt werden.

(2) Die Stelle überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Besch?ftigung von studentischen Hilfskr?ften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. 365足彩投注_365体育投注@ behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die Stelle eine Ma?nahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.

(3) Im Rahmen der Aufgaben nach Absatz 2 sind das Rektorat, die Leitung von wissenschaftlichen Einrichtungen und von Betriebseinheiten sowie die Fachbereichsleitung der Stelle gegenüber auskunftspflichtig.

Neuigkeiten

Hier findet ihr eine FAQ zu den Ergebnissen der TV-Stud: 

Verhandlungsergebnisse

 

Kontaktinfos & Sprechstunde

Wir bieten ab dem 25. April 2024 jeden Donnerstag von 13-14 Uhr eine Sprechstunde im Raum H4.227 an. Ihr k?nnt jederzeit, auch ohne Anmeldung, vorbeikommen.

Auf Wunsch k?nnt ihr auch gerne einen Zoom-Termin mit uns vereinbaren. Schreibt uns dafür einfach eine Mail.

Per Mail erreicht ihr uns jederzeit unter: shk-vertretung@upb.de

 

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