Senat der Universit?t Paderborn
Der Senat der Universit?t Paderborn ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zust?ndig:
- die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Pr?sidiums;
- Stellungnahme zum j?hrlichen Bericht des Pr?sidiums;
- Erlass und ?nderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt;
- Bewilligung von Planungsgrunds?tzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1 HG;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und des Hochschulvertrags, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grunds?tzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakult?ten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und zentralen Betriebseinheiten;
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Universit?t oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grunds?tzlicher Bedeutung sind;
- Zustimmung bei Berufungsvorschl?gen zur Besetzung von Professuren im Sinne des § 38 Absatz 3 HG.
Mitglieder:
Vorsitzende:
Pr?sidentin Prof. Dr. Birgitt Riegraf
Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer:
Prof. Dr. Margreth Egidi
Prof. Dr. Gregor Engels
Prof. Dr. Bernd Henning
Prof. Dr. Jürgen Klüners
Prof. Dr. H.-Hugo Kremer
Prof. Alexandra Kürtz
Prof. Dr. Cedrik Meier
Prof. Dr. Claudia Tenberge
Prof. Dr. Merle T?nnies (Sprecherin des Senats, E-Mail)
Prof. Dr. Ansgar Tr?chtler
Prof. Dr. André Uhde
Prof. Dr. Jutta Weber
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Dr. Daniela Berner-Zumpf
Dr. Benjamin Brecht (stellvertretender Sprecher des Senats, E-Mail)
Vivienne Kannengie?er
Dirk Prior
Swetlana Schweizer
Aleen Wittke
Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung:
Thomas Arens
Dr. Johanna Braukmann
Karsten Mette
Svenja Schaefer
Gruppe der Studierenden:
Moritz Bunse
Leonard Heimann
Gerrit Pape
Nicolas Potthast
Laura Rauh
Karolin Scharf
Gruppe der nicht stimmberechtigten Mitglieder:
- die Vizepr?sidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung
- die Vizepr?sidenten
- die Dekane
- die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule
- der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses
- die Vorsitzenden der Personalr?te
- die Schwerbehindertenvertreterin
- die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- die Vorsitzende der Vertretung der Belange studentischer Hilfskr?fte
Die Amtszeit der Gruppe der Studierenden betr?gt ein Jahr, die Amtszeit der Mitglieder der übrigen Gruppen betr?gt zwei Jahre.
Kontaktperson:
Cordula Stratmann (Sachgebiet 2.4, Gesch?ftsstelle Senat)