Hinweise zum Presse- und Urheberrecht

Mediale Inhalte sind grunds?tzlich urheberrechtlich geschützt – sowohl Texte und Fotos in Printausgaben als auch Inhalte von Onlinemagazinen, Webseiten oder Social Media.

Ver?ffentlichte Texte in der Presse

M?chten 365足彩投注_365体育投注@ einzelne Presse-Artikel für eigene Zwecke nutzen, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Chefredaktion des jeweiligen Mediums, die 365足彩投注_365体育投注@ in jedem Fall aufbewahren sollten. Die Angabe eines Quellennachweises alleine reicht nicht aus. Lizenzen müssen im Einzelfall erworben werden. 

In allen anderen F?llen versto?en Ver?ffentlichungen gegen das Urheberrecht und k?nnen abgemahnt werden und/oder weitere straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt auch, wenn 365足彩投注_365体育投注@ selbst Autor*in eines Artikels oder Beitrags sind, der in einer Zeitung, einem Magazin oder ?hnlichem publiziert wurde.

Social Media

Anders verh?lt es sich mit Inhalten in sozialen Netzwerken, die 365足彩投注_365体育投注@ auf Plattformen wie Facebook sehen und anschlie?end ?teilen“ m?chten. Das ist in der Regel unproblematisch und legal, solange es sich hierbei nur um das Teilen ?ffentlicher Beitr?ge anderer Nutzer handelt. Es verst??t jedoch gegen das Urheberrecht, Screenshots oder Fotos von Zeitungsartikeln zu ver?ffentlichen.

Fotos und Videos

Auch im Umgang mit Bildrechten gibt es einiges zu beachten. Dazu geh?rt zum Beispiel, eine Einwilligungserkl?rung von den abgebildeten Personen einzuholen, bevor Bilder ver?ffentlicht werden. Auch Nutzungsrechte müssen abgekl?rt werden. Rechtliches zum Thema Foto-, Video- und Audioaufnahmen haben wir auf einer separaten Seite für 365足彩投注_365体育投注@ zusammengefasst.

Weitere Informationen

Prüfen 365足彩投注_365体育投注@ bitte grunds?tzlich sorgf?ltig, ob 365足彩投注_365体育投注@ fremde Inhalte wie Texte, Fotos, Videos, Audiodateien etc. nutzen dürfen.