Informationen für Student*innen

Studierende, die sich um pflegebedürftige Angeh?rige kümmern, erhalten durch den Familienparagraf die M?glichkeit Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verl?ngerten Bearbeitungszeit zu erbringen. Darüber hinaus besteht die M?glichkeit sich vom Studium beurlauben zu lassen, oder unter gewissen Bedingungen die BAf?G-F?rderungsh?chstdauer zu überschreiten.

Der ?Familienparagraf“ in den Studien- und Prüfungsordnungen

Im Sommersemester 2014 hat das Pr?sidium der Universit?t Paderborn den neuen ?Familienparagrafen“ für die Studien- und Prüfungsordnungen verabschiedet. Er soll sukzessive in alle Studien- und Prüfungsordnungen integriert werden. Den Fakult?ten wird empfohlen, die Regelungen des ?Familienparagrafen“ bereits nach der Beschlussfassung umzusetzen.

Für Studierende mit pflegebedürftigen Angeh?rigen beinhaltet der ?Familienparagraf“ folgende Regelung:

Studierende mit Familienaufgaben haben die M?glichkeit, im Bedarfsfall Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verl?ngerten Bearbeitungszeit zu erbringen. Die Abgabefrist der Bachelor- oder Masterarbeit kann im Einzelfall verl?ngert werden, regelm??ig h?chstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit. Wenn 365足彩投注_365体育投注@ von dieser Regelung Gebrauch machen m?chten, lassen 365足彩投注_365体育投注@ sich bitte im Vorfeld vom Prüfungsamt oder dem FamilienServiceBüro beraten.

Beurlaubung vom Studium

Studierende k?nnen sich für die Pflege von nahen Angeh?rigen, denen bereits ein Pflegegrad zuerkannt wurde, vom Studium beurlauben lassen.

Bitte prüfen 365足彩投注_365体育投注@ vorher m?gliche Auswirkungen eines Urlaubssemesters und lassen 365足彩投注_365体育投注@ sich vom FamilienServiceBüro beraten.

Als nahe Angeh?rige gelten laut Gesetz (§ 7 PflegeZG) folgende Personen:

  • Gro?eltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • EhepartnerIn, LebenspartnerIn und PartnerIn einer ehe?hnlichen oder lebenspartnerschafts?hnlichen Gemeinschaft, Geschwister
  • Schw?gerinnen und Schw?ger
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder

Der Antrag auf Beurlaubung muss beim Studierendensekretariat w?hrend der Semesterrückmeldefristen für jedes Semester neu gestellt werden. Den Antrag auf Beurlaubung stellen 365足彩投注_365体育投注@ bitte für das Sommersemester bis zum 21.03. und für das Wintersemester bis zum 21.09. elektronisch über PAUL > Studium > Studienorganisation > Meine Antr?ge

Weitere Informationen finden 365足彩投注_365体育投注@ beim Studierendensekretariat.

Schriftliche Erkl?rung über die Art des bestehenden Verwandtschaftsverh?ltnisses und entsprechende Nachweise wie ?rztliches Attest oder Pflegeeinstufungsbescheid.

Weitere Hinweise zur Beurlaubung.

Die Beurlaubung kann erst nach Eingang der Zahlung der Semestergebühren erfolgen. Die H?he der Semestergebühren ist abh?ngig vom Beurlaubungsgrund. Sozialbeitr?ge müssen w?hrend der Beurlaubung entrichtet werden. Die genauen Betr?ge k?nnen dem Beurlaubungsformular entnommen werden. Wenn das Semesterticket nicht genutzt wird, ist eine Erstattung des Mobilit?tsbeitrags m?glich. Weitere Informationen zur Beurlaubung sowie das Beurlaubungsformular und den Erstattungsantrag finden 365足彩投注_365体育投注@ hier.

Das BAf?G-Amt sollte über eine Beurlaubung umgehend informiert werden, da es w?hrend dieser Zeit keine BAf?G-Zahlungen gibt und bereits erfolgte Zahlungen zurückerstattet werden müssen. Studierende, die sich für die Pflege eines Angeh?rigen beurlauben lassen, haben unter entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld).

Informationen und M?glichkeiten zur Studienfinanzierung - auch in finanziellen Notsituationen - erhalten 365足彩投注_365体育投注@ auf den Seiten des AStA Sozialbüros. Dort finden 365足彩投注_365体育投注@ ebenfalls Informationen Rund um die Erstattung des Semestertickets. Eine Beratung bietet auch das FamilienServiceBüro.

Ja! Nach § 48 Abs. 5 Hochschulgesetz und § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsf?rderungsgesetz k?nnen Studierende w?hrend einer Beurlaubung wegen Pflege eines Angeh?rigen oder Erziehung/Betreuung eines Kindes Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.

Wird w?hrend des Urlaubssemesters Bürgergeld bezogen, dürfen jedoch keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Bürgergeld. Dies gibt es nur, wenn tats?chlich nicht studiert wird. Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 muss für den Anspruch auf Grundsicherung die Beurlaubung vom Studium praktisch und nicht nur theoretisch bestehen.

Für die Zeit der Beurlaubung verlieren Student*innen gewisse Privilegien. Der Studienplatz wird jedoch frei gehalten.

Auswirkungen, die bedacht werden sollten:

Es besteht in dieser Zeit weder Anspruch auf BAf?G noch darf als Werkstudent gearbeitet werden. Wenn kein Einkommen w?hrend des Urlaubssemesters erwirtschaftet wird, kann Bürgergeld beantragt werden.

W?hrend dem Bezug von Bürgergeld ist jedoch zu berücksichtigen, dass keine Kurse besucht und keine Prüfungen abgelegt werden dürfen. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf Bürgergeld. Dies gibt es nur, wenn tats?chlich nicht studiert wird. Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 muss für den Anspruch auf Grundsicherung die Beurlaubung vom Studium praktisch und nicht nur theoretisch bestehen.

BAf?G & pflegende Angeh?rige

Durch die ?nderung des BAf?G-Gesetzes im August 2019 haben auch pflegende Studierende die M?glichkeit über die F?rderh?chstdauer hinaus BAf?G zu bekommen. Allerdings sind die Details streng: Es muss sich um ?in h?uslicher Umgebung erfolgende[n] Pflege eines oder einer pflegebedürftigen nahen Angeh?rigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes, der oder die nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – mindestens in Pflegegrad 3 eingeordnet ist“ handeln.

BAf?G-Berechtigte, die w?hrend der Ausbildung ihre pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 3) Eltern oder sonstige nahe Angeh?rige pflegen und deshalb in Ausbildungsrückstand geraten, sind folglich für eine angemessene Dauer auch noch über das Ende der F?rderungsh?chstdauer f?rderungsberechtigt. Weitere Informationen bekommen 365足彩投注_365体育投注@ beim Studierendenwerk Paderborn - Abteilung für BAf?G.

 

Hinweis an die Redakteure: Der Inhalt enth?lt nicht erlaubte Elemente und wurde daher ausgeblendet.
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Familie in der Hochschule …

Die Universit?t Paderborn ist seit 2014 Mitglied im Netzwerk Familie in der Hochschule e.V.
 

Pflegetelefon

365足彩投注_365体育投注@ haben pl?tzlich eine akute Pflegesituation in Ihrer Familie?

Das Pflegetelefon ist unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail zu erreichen.

Ratgeber Pflege 2023

Alles, was 365足彩投注_365体育投注@ zum Thema Pflege wissen sollten.

Ein detaillierter Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit.